Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 30.04.2024

Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft, mit denen Aufenthaltsrechte für Drittstaatsangehörige erschlichen werden, sollen künftig wirksamer verhindert werden.

Durch den Gesetzesentwurf werden zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert.

So soll zukünftig in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen (bspw. der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich sein. Die Zustimmung der Ausländerbehörde bleibt weiterhin nicht erforderlich, wenn der Anerkennende leiblicher Vater des Kindes ist.  Die Feststellung einer missbräuchlichen Anerkennung soll außerdem künftig anhand praxisnäherer gesetzlicher Vermutungen erfolgen können.

Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so ist eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein.

Verbändestellungnahmen wurden angefordert.

Dokumentation

Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums der Justiz zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Stellungnahmen