Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
Gesetzgebungsverfahren 30.08.2023
Verfassungskonforme Übermittlungsregelungen und verbesserter Schutz der Nachrichtendienste gegen Spionage und sicherheitsgefährdende Tätigkeiten
Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 den Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf werden die Übermittlungsregelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz und im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 28. September 2022 – 1 BvR 2354/13 – angepasst. Außerdem werden eine spezielle Rechtsgrundlage und begleitende Verfahrensvorgaben für Maßnahmen zum Eigenschutz geschaffen, mit denen Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst sich speziell vor gegnerischen Nachrichtendiensten und "Innentätern" im eigenen Personalkörper schützen können.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des BMI v. 30.8.2023
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2022 – 1 BvR 2354/13
- Meldung des BMI v. 26.9.2022 zum IMK-Beschluss über den Abschlussbericht der Bund-Länder-AG zur Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts v. 26.4.2022 - 1 BvR 1619/17 – (BayVSG)