Mit diesem Rundschreiben wird für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund erneut die übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund coronabedingter Fahrausfälle verlängert. Sie bleiben auch im ersten Kalenderhalbjahr 2022 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie im ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren, und zwar unabhängig von der im zweiten Kalenderhalbjahr 2021 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit. Die übertarifliche Maßnahme ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. Das Rundschreiben vom 10. Dezember 2021 mit einer Übergangsregelung zur Beendigung der coronabedingten übertariflichen Maßnahmen wird aufgehoben.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.