Zahlen zur Entwaffnung rechtsextremer Personen 2022

Typ: Artikel

Waffenrechtliche Erlaubnisse in den Händen von rechtsextremistischen Personen sind eine Gefahr, der mit aller Entschlossenheit begegnet werden muss. Ihre Entwaffnung ist daher ein zentrales Handlungsfeld sowohl des im März 2022 von Frau Bundesministerin Faeser vorgestellten "Aktionsplans gegen Rechtsextremismus" als auch des Maßnahmenpakets "Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen" von Februar 2024. Im Rahmen des Aktionsplans wurde ein Forum zum Austausch von Verfassungsschutz- und Waffenbehörden eingerichtet, um die verwaltungspraktischen Abläufe bei der Entwaffnung von extremistischen Personen im Zusammenspiel mit allen Beteiligten stetig weiter zu verbessern. Zudem wurden Verfahrensweisen abgestimmt, um Daten zur Entwaffnung und zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse entlang einheitlicher Vorgaben stichtagsbezogen und mit noch besserer Validität ausweisen zu können. Als Ergebnis dieser ersten Länderabfrage für das Jahr 2022 ist Folgendes mitzuteilen:

Nach Kenntnis der Bundesregierung besaßen zum Stichtag 31. Dezember 2022 1051 rechtsextremistische Personen [1]waffenrechtliche Erlaubnisse. Davon verfügten 518 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein. Der Kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Besitz erlaubnispflichtiger "scharfer" Schusswaffen, sondern lediglich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die ohne waffenrechtliche Erlaubnis ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden können. 522 Personen besaßen eine oder mehrere Waffenbesitzkarten.

  • 1051

    rechtsextremistische Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen

  • 518

    verfügten ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein

  • 522

    besaßen eine oder mehrere Waffenbesitzkarten

Quelle: Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2022.

Im Erhebungszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 wurden insgesamt 181 rechtsextremistischen Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, freiwillig zurückgegeben. Davon verfügten 118 Personen ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein, 48 Personen über eine oder mehrere Waffenbesitzkarten.[2]

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren 2080 erlaubnispflichtige Schusswaffen im Nationalen Waffenregister auf rechtsextremistische Personen registriert. Die Zahlen für das Jahr 2023 befinden sich derzeit im Erhebungsprozess und werden voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2024 veröffentlicht.

  • 181

    rechtsextremistischen Personen wurden waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, freiwillig zurückgegeben

Quelle: Erhebungszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

  • 118

    davon verfügten ausschließlich über einen Kleinen Waffenschein

  • 48

    davon besaßen eine oder mehrere Waffenbesitzkarten

[Fußnote 1] Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des abgefragten Phänomenbereichs zugerechnet wurden. Sie stellen eine Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.

[Fußnote 2] Die jeweilige Differenz zwischen Gesamtzahl und Anzahl der Personen mit Kleinen Waffenscheinen bzw. Waffenbesitzkarten ergibt sich aus anderen waffenrechtlichen Erlaubnissen.