Pressetermin · 23.5.2024

Staatsakt anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes

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  • Zeit

    Beginn: 23.05.2024 11:00 Uhr
    Ende: 23.05.2024 13:15 Uhr

  • Ort

    Platz vor dem Bundeskanzleramt

Am Donnerstag, dem 23. Mai 2024, findet in Berlin der vom Bundespräsidenten angeordnete Staatsakt anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland statt. 

Der Staatsakt wird um 12:00 Uhr auf dem Platz vor dem Bundeskanzleramt beginnen und voraussichtlich gegen 13:15 Uhr enden. 

Im Anschluss findet auf Einladung des Bundespräsidenten für die Gäste des Staatsaktes ein Empfang im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages statt. Dieser Empfang ist nicht presseöffentlich.

Dem Staatsakt geht am 23. Mai 2024 ab 10:00 Uhr ein ökumenischer Gottesdienst mit interreligiöser Beteiligung in der St. Marienkirche in Berlin-Mitte voraus. Veranstalter sind die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz. Informationen zu einer möglichen Akkreditierung für eine Berichterstattung vom Gottesdienst erteilt die Pressestelle der EKD unter presse@ekd.de.

Die einzelnen Programmpunkte des Staatsaktes entnehmen Sie bitte zunächst dem folgenden, vorläufigen Kurzprogramm (Änderungen bleiben vorbehalten):

  1. ab 11:00 Uhr: Eintreffen der Gäste
    Platz vor dem Bundeskanzleramt
    Pos. 1: Bildtermin mit Zulassungsbegrenzung
  2. Geladene Gäste nehmen die Plätze ein
  3. ab 11:55 Uhr: Repräsentanten der Verfassungsorgane nehmen die Plätze ein, 1. Reihe
    Pos. 2: Bildtermin, Pool
  4. Staatsakt
    Platz vor dem Bundeskanzleramt
    Musik (ca. 8 Min.) Ludwig van Beethoven (1770 – 1827)
    Film (ca. 5 Min.) Zitate aus dem Grundgesetz
    Ansprache (ca. 30 Min.) Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident
    Musik (ca. 6:30 Min.) Johannes Brahms (1833 – 1897)
    Musik (ca. 9 Min.) Musikalische Zeitreise
    Film (ca. 7 Min.) "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" - Stimmen aus der Bevölkerung
    Musik (ca. 3 Min.)
    Nationalhymne (ca. 2 Min.)

    Pos. 3: Bildtermin (TV und Foto), Pressepodest
    Pos. 4: Bildtermin nur Foto Pool entsprechend Pos. 2, Mittelblock,
    Pos. 5: Worttermin, Sitzblock Nord
    Pos. 6: Bildtermin (nur TV und Foto), mit Zulassungsbegrenzung, eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit; nördlicher Seitenbereich

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die über den Staatsakt berichten wollen, werden um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten:

Für eine Berichterstattung vom Staatsakt ist eine vorherige Akkreditierung für alle Journalistinnen und Journalisten sowie des gesamten technischen Personals zwingend erforderlich. Es gelten ausschließlich die vom Bundeskriminalamt ausgegebenen Akkreditierungsausweise. Jahresakkreditierungen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages gelten nicht.

Journalistinnen und Journalisten sowie das technische Personal müssen sich bis spätestens (Pfingst-)Montag, 20. Mai 2024, 16:00 Uhr, mit dem beiliegenden Formular bei der Pressestelle des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter staatsakt.presse@bmi.bund.de akkreditieren. Geben Sie hierbei auch gleich die gewünschte Presseposition an (s.u.). 

ACHTUNG: Nachakkreditierungen sind nicht möglich! Akkreditieren Sie daher für den Fall einer möglichen Verhinderung auch gleich evtl. Vertretende.

Aufgrund der eingeschränkten Platzkapazitäten können ggf. nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird die Platzvergabe insbesondere nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Akkreditierungswunsches vorgenommen werden.

Ausgabe der Akkreditierungsausweise und Zugang zur Veranstaltung:

Die Ausgabe der Akkreditierungsausweise für den Staatsakt erfolgt im Akkreditierungszentrum "75 Jahre Grundgesetz", Alt-Moabit 2 (EG), 10557 Berlin. Das Akkreditierungszentrum ist für den Staatsakt ab dem 17. Mai 2024 wochentags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am 22. Mai 2024 zusätzlich bis 19:00 Uhr geöffnet. Bei späterem Erscheinen kann eine Akkreditierung für den Staatsakt nicht mehr vorgenommen werden.

Die Ausweisausgabe erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises UND eines gültigen Presseausweises, deren Nummern bei der Akkreditierung angegeben wurden.

Da eine individuelle Anreise zum Staatsakt für Medienvertretende NICHT möglich ist, ist der Zugang zum Veranstaltungsbereich am 23. Mai 2024 ausschließlich wie folgt geregelt:

Die Personen- und Ausrüstungskontrolle erfolgt für zuvor akkreditierte Journalistinnen und Journalisten am Donnerstag, 23. Mai 2024, ab 08:00 Uhr im Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt Moabit 140, 10557 Berlin. Von dort erfolgt ein Bustransfer zum Veranstaltungsort. Die letzte Möglichkeit eines Transfers besteht um 11:30 Uhr. Bei späterem Erscheinen ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.

Zulassungsbegrenzungen

Aufgrund von großem Medieninteresse, wegen sicherheitsrelevanter und/oder räumlicher Beschränkungen ist der Zugang zu einzelnen Pressepositionen nur für eine begrenzte Anzahl von Medienschaffenden möglich. Die Platzvergabe bei begrenzter Zulassung wird insbesondere nach dem Eingang der Akkreditierungsanfrage vorgenommen werden.

Hinweise zu den einzelnen Pressepositionen finden Sie im obenstehenden Kurzprogramm und dem ausführlichen Presseprogramm, das in Kürze veröffentlicht wird.

Einzelne Pressepositionen können sich gegenseitig ausschließen. Medienschaffende werden darum gebeten, dies zu berücksichtigen.

Host-TV / Signal-Abgabe:

Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) wird im Rahmen des sog. Berliner Modells das TV-Signal (Weltbild) produzieren und auf Anfrage interessierten Sendern abgeben. Das ZDF plant außerdem, den Staatsakt live zu übertragen. 

Ansprechpartnerin ZDF:
Anke Laven
Tel.: +49 6131 70-15507
E-Mail: laven.a@zdf.de

Mit Ausnahme der Positionen 2 und 4 besteht auf den o. g. Pressepositionen eine Teilnahmemöglichkeit für alle TV-Sender.

Sollten Sie trotz der angebotenen Signal-Abgabe durch das ZDF mit eigener SNG vor Ort berichten wollen, stehen Stellplätze nördlich der Veranstaltungsfläche in der Nähe der Schweizerischen Botschaft nur in sehr eingeschränktem Umfang zur Verfügung.

Eine Nutzung der Stellplätze ist nur nach vorheriger Anmeldung unter Angabe von Kennzeichen und Fahrzeugtyp bis zum 17. Mai 2024, 12:00 Uhr, per mail an staatsakt.presse@bmi.bund.de möglich. Eine Nutzung von Stellplätzen ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.

Die gesamte Übertragungstechnik am Veranstaltungsort muss am Mittwoch, 22. Mai 2024, 18:00 Uhr final aufgebaut sein. Auch vor dem genannten Termin bestehen zeitliche Zugangsbeschränkungen. Ein späterer Aufbau ist nicht möglich!

Aufsagerpositionen

Sofern noch nicht geschehen, werden TV-Medienschaffende aufgefordert, ihr Interesse an einer Aufsagerposition an der Veranstaltungsfläche bis Mittwoch, 15. Mai 2024, 12:00 Uhr, unter staatsakt.presse@bmi.bund.de zu bekunden.