Alle vier Minuten erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Dennoch wird Gewalt in den eigenen vier Wänden in der öffentlichen Debatte viel zu häufig verschwiegen und als privates Schicksal abgetan. Dabei ist sie Alltag in Deutschland: 2023 wurden in Deutschland 155 Frauen und 24 Männer Opfer von Gewalttaten mit tödlichem Ausgang durch ihre Partner oder früheren Partner. 167.639 Fälle von Partnerschaftsgewalt und 78.341 Fälle von innerfamiliärer Gewalt wurden erfasst. Bund und Länder handeln, um dieses Problem auf allen Ebenen zu bekämpfen. Denn jeder Fall ist ein Fall zu viel.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Faeser
"Wir müssen mehr Bewusstsein schaffen, Präventionsarbeit leisten – aber genauso wichtig ist es, dass wir betroffene Frauen nicht allein lassen, sondern ihnen Schutz und Unterstützung bieten."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Gewalt gegen Frauen darf nicht verharmlost werden

Gewalt gegen Frauen ist kein Frauenproblem, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Der Gebrauch von Sprache ist für den Umgang mit Gewalt gegen Frauen wichtig: Es darf nicht länger von Beziehungstragödien oder Eifersuchtsdramen gesprochen werden, wenn Frauen brutal von Ex-Partnern bedroht, geschlagen oder gar ermordet werden.

aktuelles Zitat:

Portätfoto von Bundesinnenministerin Faeser
"Morde an Frauen – das sind Femizide. Diese müssen so benannt und auch so bestraft werden: mit lebenslanger Haft.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Häusliche Gewalt darf nicht als Problem der sozialen Ränder stigmatisiert werden, denn häusliche Gewalt gibt es in allen Schichten.

Und ganz wichtig: Keine Frau muss sich dafür schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Diese falsche Scham hält Frauen viel zu oft davon ab, Anzeige zu erstatten.

  • Häusliche Gewalt in Deutschland (2023)

  • 155Frauenwurden Opfer von Mord oder Totschlag durch ihren Partner oder früheren Partner

  • 24Männerwurden Opfer von Mord oder Totschlag durch ihre Partnerin oder frühere Partnerin

  • 256.276Fälle von häuslicher Gewalt wurden zur Anzeige gebracht

Bringen Sie die Gewalt zur Anzeige und schauen Sie nicht weg

Nur nach einer Anzeige kann die Polizei Maßnahmen ergreifen und nur auf Antrag kann z.B. ein Verbot ausgesprochen werden, die Wohnung der verletzten Person zu betreten. Auch um Anklage erheben zu können, muss eine polizeiliche Ermittlung stattgefunden haben. Nur so können Täter verurteilt werden.

Wenn Sie im Freundes- und Bekanntenkreis den Verdacht haben, dass eine Frau von Gewalt betroffen ist, schauen Sie nicht weg. Suchen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle auf und erfragen Sie Unterstützungsmöglichkeiten.