In den vergangenen Jahren sind viele Menschen nach Deutschland gekommen, denen internationaler Schutz zugestanden wurde. Unter den Asylsuchenden befinden sich aber auch solche, die keines internationalen Schutzes bedürfen und die auch sonst keinen Anspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland haben. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss Deutschland und den Schengen-Raum wieder verlassen.

Umfassende Rückkehrpolitik

Für eine Akzeptanz des Asylrechts in Deutschland sind ein schnelles Asylverfahren und eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht wichtige Voraussetzungen. Eine umfassende Rückkehrpolitik ist ein wichtiger Bestandteil eines ganzheitlichen Migrationsmanagements. Hierunter fallen Fragen der freiwilligen Rückkehr, der Rückkehrförderung, der Reintegration, der Rückführung und der Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen durch ihre Herkunftsstaaten. Die Rückkehrpolitik bezweckt die Durchsetzung des geltenden Rechts und dient so auch rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie der Gewährleistung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

  • Zahlen zu Ausreisepflichtigen (Stand 31. Oktober 2018)

  • 245.597

    Ausreisepflichtige

  • 189.690

    davon geduldet

  • 55.907

    ohne Duldung

Die freiwillige Rückkehr hat stets Vorrang gegenüber einem staatlichen Vollzug. Mehrere staatliche und nichtstaatliche Angebote unterstützen Ausreisepflichtige dabei, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren und sich dort nachhaltig zu reintegrieren.

Die Unterstützungen, die Ausreisewilligen und -pflichtigen zur freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer zur Verfügung gestellt werden, sind vielfältig. Im Rahmen eines integrierten Rückkehrmanagements werden zunächst durch staatliche und nichtstaatliche Stellen Informationen und Beratungen zu den Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der Ausreise, Starthilfen, aber auch zu Reintegrationsprogrammen in den Herkunftsländern angeboten.

  • Zahlen zu Rückführung und freiwilliger Rückkehr in den Jahren 2018 und 2019

  • im Jahr 2018

    15.941

    freiwillige Rückkehrer im Programm REAG/GARP

  • im Jahr 2018

    23.617

    Abschiebungen

  • im Jahr 2017

    7.102

    Dublinüberstellungen

  • 2019 (Januar - Mai)

    5.804

    freiwillige Rückkehrer im Programm REAG/GARP

  • 2019 (Januar - Mai)

    9.666

    Abschiebungen

  • 2018 (Januar - Oktober)

    8.010

    Dublinüberstellungen

Freiwillige Rückkehr

Deutschland beteiligt sich an einer Reihe von Programmen, die neben Unterstützung im sozialen und psychologischen Bereich Bildungsangebote, Beschäftigungsförderung und Hilfen zur Existenzgründung anbieten. Die freiwillige Ausreise ist eine Möglichkeit für Migrantinnen und Migranten, die überlegen, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Zum Beispiel können Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde, denen der Aufenthalt gewährt wurde oder deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, freiwillig zurückkehren.

Das Internetportal "Returning from Germany" fasst alle relevanten Informationen zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration für Rückkehrinteressierte und Beratungsstellen zusammen.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Programmen von Bund und Ländern bietet die Webseite des BAMF. Die Träger der staatlichen und der nichtstaatlichen Rückkehrberatungsstellen spielen bei der Vermittlung dieser Informationen ebenfalls eine wichtige Rolle.

Rückkehr- und Reintegrationsprogramme (REAG/GARP)

Bereits seit 1979 unterhalten Bund und Länder das Programm "Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany" (REAG) und seit 1989 das Programm "Government Assisted Repatriation Programme" (GARP). Die Internationale Organisation für Migration (IOM) organisiert und betreut über beide Förderprogramme die Ausreise. Bund und Länder legen jährlich den Umfang der Ausreisehilfen fest.

Wer freiwillig zurückkehren bzw. in einen aufnahmebereiten Drittstaat weiterwandern will und dies nicht selbst finanzieren kann, wird durch das REAG/GARP-Programm finanziell unterstützt. IOM hilft nicht nur bei der Organisation der Reise, sondern übernimmt auch die Kosten für das Flug- oder Busticket. Folgende Leistungen sind möglich: Übernahme der Reisekosten, finanzielle Unterstützung für die Reise, Medizinische Zusatzkosten und eine einmalige finanzielle Starthilfe.

Wer sich innerhalb des Zeitraums von der Meldung als Asylsuchender bis 2 Monate nach Erstellung des Asylbescheides (maßgeblich ist das Datum auf dem Asylbescheid) zu einer freiwilligen Ausreise entschließt, erhält zusätzlich eine Sonderförderung in Höhe von 500 EUR. Dieser Betrag gilt bei Einzelausreise sowie bei Ausreise im Familienverband.

Im Jahr 2018 kehrten im Rahmen von REAG/GARP insgesamt 15.941 Menschen freiwillig in Ihre Heimatländern zurück.

Seit 2017 wird das REAG/GARP - Programm ergänzt durch das Programm StarthilfePlus, das Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung in Form einer finanziellen Unterstützung gewährt. Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm ausreisen, können im Herkunftsland nach 6-8 Monaten eine weitere Starthilfe erhalten.

In den Ländern Armenien, Aserbaidschan, Iran, Libanon, Tadschikistan, Türkei wird die zweite Starthilfe als ergänzende Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen ausgezahlt.

Freiwillig Zurückkehrende, die mit dem REAG/GARP-Programm in ihr Herkunftsland zurückkehren und nachweislich seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind, können in den Zielländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Republik Moldau und Georgien eine ergänzende Reintegrationsunterstützung in den Bereichen Wohnen und medizinische Kosten geleistet.

Reintegration

Das Europäische Rückkehr- und Reintegrationsnetzwerk  (ERRIN) ist eine Arbeitsgemeinschaft aus 15 Partnerländern, die gegründet wurde, um die Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden zu erleichtern. Eine würdevolle und humane Rückkehr der Migranten mit irregulärem Status in deren Herkunftsländer ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Bemühungen beim Umgang mit Migration. ERRIN will die Zukunftsperspektiven der Rückkehrer bei ihrem Neuanfang im Heimatland verbessern. Es unterstützt Rückkehrer in ihren Heimatländern mit Hilfe einer vor Ort tätigen Partnerorganisation. Zu den individuellen Wiedereingliederungshilfen gehören etwa ein Ankunftsservice, kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten, Hilfestellung bei Existenzgründungen und Arbeitssuche sowie Unterstützung in sozialen, medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten. Das Programm wird überwiegend durch die EU kofinanziert. Die tatsächlichen Reintegrationshilfen tragen die ERRIN-Staaten.

URA

Das Projekt URA (albanisch: Brücke) ist ein gemeinsames Rückkehr- und Reintegrations-förderprogramm des Bundes und von neun Bundesländern. Es richtet sich an vulnerable Rückkehrer in den Kosovo und bietet vor Ort umfassende Beratungsleistungen bzw. zahlreiche Angebote zur Reintegration und Unterstützung an. Ziel ist es hierbei, den Hilfebedürftigen eine nachhaltige Wiedereingliederung im Kosovo zu ermöglichen.

Projekt Perspektive Heimat

Zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und der einer nachhaltigen Reintegration im Herkunftsland haben BMI und BMZ eine gemeinsame Rückkehrinitiative gestartet. Dabei soll die Rückkehrberatung in Deutschland mit dem entwicklungspolitischen Engagement in den jeweiligen Herkunftsländern verknüpft werden. Ergänzend zum Bundesprogramm "StarthilfePlus" des BMI trägt das BMZ mit dem Programm "Perspektive Heimat" dazu bei, für Rückkehrer nachhaltige Lebensperspektiven in der Heimat zu schaffen. Dazu sollen freiwillige Rückkehrer u.a. in Berufsbildungs- und Beschäftigungsprogramme der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vor Ort vermittelt werden. Diese Programme stehen auch der lokalen Bevölkerung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: "Perspektive Heimat" und der Internetseite www.startfinder.de.

Stand: 21.11.2018