aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Faeser
"Wir werden Migration insgesamt deutlich stärker steuern und ordnen müssen, als das in der Vergangenheit der Fall war."

Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in Europa die größte Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Dank der überwältigenden Solidarität in der Gesellschaft haben seit der russischen Invasion im Februar 2022 1,1 Million Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden – vor allem Frauen und Kinder. Auch aus vielen anderen Krisenregionen kommen Schutzsuchende nach Deutschland – aktuell insbesondere Menschen aus Afghanistan, der Türkei und Syrien. Das spiegelt sich in der gestiegenen Zahl von Asylanträgen wider – etwa 329.000 Menschen haben 2023 erstmals Asyl in Deutschland beantragt. Die Bundesregierung betrachtet es als ihre humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung, Menschen in Not schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Aufnahme, Versorgung und Betreuung Geflüchteter ist in erster Linie Aufgabe von Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt sie dabei.

Ländern und Kommunen helfen

Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen seit Beginn des russischen Angriffskrieges umfänglich:

  • mit Akuthilfen in Form von schneller finanzieller Unterstützung in Milliardenhöhe.
  • mit Wohnraum für Geflüchtete: Zusätzlich unterstützt der Bund die Länder und Kommunen seit Kriegsbeginn bei der Unterbringung von Schutzsuchenden durch die mietfreie Überlassung von Bundesliegenschaften. Aktuell sind den Ländern, Landkreisen und Kommunen insgesamt 339 Liegenschaften mit einer Kapazität von fast 70.000 Unterbringungsplätzen mietfrei überlassen.
  • Mit Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine, die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen können. Damit übernimmt der Bund diese Kosten weit überwiegend.
  • Mit dem Migrations-Dashboard ermöglicht der Bund den Ländern und Kommunen eine verlässliche Lageeinschätzung und eine vorausschauende Planung bei der Unterbringung von Geflüchteten.
  • Darüber hinaus hat der Bund die Länder und Kommunen im Wege der Amtshilfe unterstützt – zum Beispiel mit THW, Bundeswehr und Bundespolizei

Asylverfahren beschleunigen, mit den Herkunftsländern kooperieren

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren sorgt die Bundesregierung für schnellere Entscheidungen in Asylprozessen und eine einheitlichere Rechtsprechung im Asylrecht. Außerdem wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlastet. Insgesamt verzeichnen wir eine Steigerung von 27 Prozent der Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahr. Denn nicht jede in Deutschland asylsuchende Person kann bleiben. Um Menschen, die Schutz vor Krieg und Terror brauchen, ein Bleiberecht ermöglichen zu können, müssen diejenigen, die kein Bleiberecht haben, schnell und zuverlässig das Land wieder verlassen. Hierfür hat die Bundesregierung das Rückführungsverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht.  

Die Bundesregierung strebt zudem eine verbesserte Rückkehrkooperation mit den Herkunftsländern an. Dadurch können Asylverfahren beschleunigt werden. Der Aufenthalt in Deutschland von Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, kann zudem schneller beendet werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz des Bundesinnenministeriums zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Mehr als 15 Prozent der abgelehnten Asylanträge kommen aktuell aus Georgien und Moldau.

  • Abschiebungen in 2023

  • 16.430

    wurden insgesamt 2023 durchgeführt

  • +3.485

    im Vergleich zum Vorjahr

  • +27%

    im Vergleich zum Vorjahr

Migrationsabkommen abschließen

Mit den Migrationsabkommen setzt die Bundesregierung auf ein komplexeres Instrument. Die Erarbeitung von umfassenden Migrationsabkommen ist ein Baustein, der auf eine dauerhafte Partnerschaft mit Herkunftsländern angelegt ist. Der seit dem 1. Februar 2023 im Amt befindliche Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung, Dr. Joachim Stamp, ist dazu derzeit mit verschiedenen Ländern in vertraulichen Gesprächen, aktuell mit Kenia, Kolumbien, Usbekistan, Kirgisistan und Marokko. Mit Indien (2022) und Georgien (2023) wurden bereits zwei wichtige Migrationsabkommen von Bundesinnenministerin Faeser unterzeichnet.

Schleusungskriminalität effektiv bekämpfen

Nach Erkenntnissen der Bundespolizei wird mittlerweile jede vierte unerlaubt einreisende Person nach Deutschland geschleust. Die Schleuser agieren dabei immer rücksichtsloser und brutaler, gegenüber den geschleusten Personen und auch den kontrollierenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

Das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei haben deshalb weitere Sofortmaßnahmen gegen Schleusungskriminalität getroffen, um lebensgefährliche Schleusungen zu verhindern und Schleuser konsequent zu verfolgen. Bei der Bundespolizei soll eine Operative Zentrale zur Analyse der Schleusungskriminalität (OZAS BPOL) eingerichtet werden. Bundesinnenministerin Faeser dazu: "Die Zentrale wertet alle Fälle von Schleusungen aus, um Verbindungen zwischen den Fällen und den Tätern schnell zu erkennen.Und wir werden mit unseren Nachbarstaaten eine neue Task Force gründen." Diese soll Fälle der Schleusungskriminalität verstärkt auswerten, um Querverbindungen zwischen Ermittlungen besser und schneller zu erkennen, diese zusammenzuführen und nationale und internationale Ermittlungen zu unterstützen sowie weitere Ermittlungsverfahren zu initiieren.

Bestehendes Recht konsequent nutzen, Strafbarkeitslücken schließen

Bislang blieben Schleuser straffrei, weil bei Minderjährigen oder bspw. bei volljährigen bewusstlosen oder handlungsunfähigen Personen die für die Strafbarkeit notwendige vorsätzliche Haupttat einer unerlaubten Einreise fehlte, dies sogar auch bei lebensgefährlichen Behältnisschleusungen, also Schleusungen in Transportern oder Autos. Diese Schleusungen dürfen aus Sicht des BMI für Schleuser nicht mehr straffrei bleiben. Regelungsvorschläge für gesetzliche Änderungen werden zeitnah vorgelegt.

Schleusern müssen zudem konsequent ihre Aufenthaltstitel entzogen werden. Dafür müssen die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Entziehung von Aufenthaltstiteln durch die zuständigen Länder konsequent genutzt werden. Zudem soll der Straftatbestand der Schleusung (§ 96 AufenthG) in § 54 Abs. 1 AufenthG aufgenommen werden, so dass das Ausweisungsinteresse in diesen Fällen besonders schwer wiegt. Dies ermöglicht es, den zuständigen Behörden künftig erheblich leichter Ausweisungen auszusprechen.

Grenzschutz verstärken

Um gegen die zunehmenden unerlaubten Einreisen vorzugehen, sind die Kräfte der Bundespolizei sind an allen Grenzen Deutschlands deutlich verstärkt worden. Vorrübergehenden Binnengrenzkontrollen gibt es an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Auch an der Grenze zu Österreich wird weiter kontrolliert. Diese Maßnahmen seien notwendig, um das Geschäft der Schleuser mit dem Leben von Menschen zu stoppen, betont Innenministerin Faeser. "Außerdem brauchen wir eine wirksame Begrenzung der irregulären Migration, um unsere Kommunen zu entlasten." Die Regelung gilt vorerst noch bis zum 15. Juni 2024.

Im Europa offener Grenzen sollen Binnengrenzkontrollen weiterhin der absolute Ausnahmefall bleiben. Sie können nur dann angeordnet werden, wenn es keine anderen Mittel zur effektiven Grenzüberwachung gibt. Der Ministerin ist wichtig, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken. "Klar ist auch: Wir wollen schnellstmöglich zurück zu Binnengrenzen, an denen wir nicht kontrollieren müssen. Dafür ist das gemeinsame europäische Asylsystem mit einem umfassenden Schutz der EU-Außengrenzen der entscheidende Schritt. Wir müssen die EU-Gesetzgebung dazu jetzt abschließen", so die Innenministerin.

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem

Am 14. Mai haben die Präsidentin des Europäischen Parlaments und der Präsident des Rates die Gesetzgebungsakte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) unterzeichnet. Am gleichen Tag hatte der Rat der Europäischen Union grünes Licht gegeben. Das Europäische Parlament hatte den Reformvorschlägen bereits am 10. April 2024 zugestimmt. Nach langjährigen und intensiven Verhandlungen ist es damit gelungen, das Reformvorhaben erfolgreich abzuschließen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßte den Beschluss: "Nach zehnjährigen Verhandlungen und einer tiefen Spaltung der EU in Fragen der Migration, zeigen wir jetzt die Stärke und Handlungsfähigkeit Europas." Mit der Reform soll letztlich ein faires, effizientes und krisensicheres Asylsystem etabliert werden. Erstmals wurde ein verbindlicher und dauerhafter Mechanismus der Solidarität vereinbart, der zu einer Verteilung der Verantwortung für Geflüchtete in der EU führen wird.

Gemeinsam mit Frankreich und weiteren Staaten hatte Bundesinnenministerin Faeser die Verhandlungen stark vorangetrieben und innerhalb weniger Monate eine Einigung "mit humanitärer Verantwortung und ohne Ressentiments" erreicht.

Zum Inkrafttreten der Rechtsakte bedarf es nun noch deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. "Wir werden jetzt die deutsche Gesetzgebung schnell an das neue europäische Recht anpassen. An den Gesetzentwürfen arbeiten wir bereits intensiv," erklärte Faeser.

Stand: 18.01.2023