Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 1. April in Berlin eine Bilanz der Bundesregierung zur Migrationspolitik in der zu Ende gegangenen Wahlperiode vorgestellt. Im Mittelpunkt der Arbeit stand, die Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften zu stärken, die irreguläre Migration wirksam zu begrenzen und die Schleusungskriminalität entschieden zu bekämpfen.

„Migrationspolitik ist nichts für Sprücheklopfer, sondern eine Managementaufgabe, die man beharrlich angehen muss“, betont Innenministerin Nancy Faeser. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Seit 2021 ist die Zahl der Fachkräfte-Einwanderung um 77 Prozent gestiegen.

Fachkräftegewinnung, (Quelle: Visastatistik, AA)  

JahrVisa zu ErwerbszweckenVisa zum Zwecke des Studiums
202197.00063.000
2022152.00071.000
2023158.00076.000
2024172.00090.000

Und auch in Sachen Integration wurde so viel investiert wie noch nie. Das Integrationssystem in Deutschland wurde grundlegend verändert. Der Grundsatz: Integration von Anfang an. Denn wer in Deutschland lebt, muss sich mit der Sprache, mit unseren Regeln und unseren Werten auseinandersetzen. Die Integrationskurse wurden daher auch für Menschen geöffnet, die noch im laufenden Asylverfahren sind.

Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen ist seit 2021 um das 2,5-fache gestiegen. „Wir sind heute ein Land, das mehr in Integration investiert und attraktiver ist für talentierte und qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte aus aller Welt“, sagt Innenministerin Nancy Faeser

Neue Teilnehmende Integrationskurse nach Jahren (Quelle: BAMF, für 2024 vorläufige Zahlen)

Quelle: BAMF, für 2024 vorläufige Zahlen
Teilnehmende Integrationskurse nach Jahren
JahrTeilnehmende
2024363351
2023363478
2022340438
2021104356

Irreguläre Migration

Die andere Seite – die wirksame und dauerhafte Begrenzung der irregulären Migration und die Bekämpfung der Schleusungskriminalität  –  sei genauso entscheidend, betonte die Ministerin.

Im ersten Quartal 2025 liegt die Zahl der Asylgesuche um rund 37 Prozent unter der Zahl im ersten Quartal 2024 und knapp 50 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2023. Es gab im März so wenige Asylgesuche wie zuletzt Anfang 2021, also mitten in der Corona-Pandemie.

Entwicklung der Zahl der Asylgesuche und der Asylerstanträge (Quelle: Ausländerzentralregister)

Asylzahlen 2021 - 2024
AsylgesucheAsylerstanträge
2021164924148233
2022252422217774
2023324636329120
2024213499229751

Der Trend des letzten Jahres setzt sich fort. Schon im ganzen Jahr 2024 gab es 111.000 Asylgesuche weniger als 2023, einen Rückgang um mehr als ein Drittel. „Bei den aktuellen Asylzahlen kann man sagen: Wir haben die irreguläre Migration stark zurückgedrängt, trotz der Krisen und Kriege, die wir aktuell erleben.“ Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind seit dem 24. Februar 2022 sind insgesamt 1.664.140 Personen nach Deutschland eingereist und haben hier Schutz gefunden. Faeser betonte: „Wir sind ein Land, das humanitäre Verantwortung übernimmt und Menschen vor Krieg und Verfolgen schützt.“

Rückführungen (Quelle: Bundespolizei)

Rückführungen
JahrRückführungen
202111982
202212945
202316430
202420084

Wesentliche Maßnahmen seit 2021

Fachkräfte

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erleichtert den Zugang für ausländische Arbeits- und Fachkräfte mit Berufserfahrung und für Auszubildende. Berufsqualifikationen werden schneller anerkannt.

Staatsangehörigkeit

Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde umfassend reformiert, insbesondere um ausländischen Fachkräften eine dauerhafte Perspektive in Deutschland zu bieten und die Einbürgerung von seit langem in Deutschland lebenden, gut integrierten und arbeitenden Personen zu erleichtern. Damit wurde der Einbürgerungsprozess schneller, aber strenger. Das neue Recht ermöglicht die Mehrstaatigkeit und schafft weitere Anreize zur Integration. Zugleich wurden die gesetzlichen Regelungen so verschärft, dass Straftäter, Antisemiten, Islamisten und andere Extremisten strikt von einer Einbürgerung ausgeschlossen sind.

Integration

Integration von Anfang an: Damit die deutsche Sprache sowie unser Recht und unsere Werte für alle Ankommenden vermittelt werden, wurden die Integrationskurse auch auf Personen ausgeweitet, die noch im Asylverfahren sind.

GEAS

Nach intensiven Verhandlungen, die Deutschland wesentlich vorangetrieben hat, hat die Europäische Union das neue Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Das GEAS ist der Schlüssel zur Begrenzung irregulärer Migration. Die neuen gesetzlichen Regelungen sorgen für Begrenzung, Kontrolle, für einen starken Schutz der EU-Außengrenzen und erstmals für eine gerechtere Verteilung innerhalb Europas. Menschen mit geringer Aussicht auf Schutz durchlaufen ihr Asylverfahren künftig an den EU-Außengrenzen.

Stärkung Bundespolizei  
und BAMF

Die Bundespolizei ist in den vergangenen Jahren personell deutlich gestärkt worden – in den Jahren 2022, 2023 und 2024 um jeweils ca. 1.000 Stellen pro Jahr. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde deutlich gestärkt: Mit dem Haushalt 2024 hat das BAMF insgesamt rund 340 zusätzliche Planstellen und Mittel für mehr als 800 weitere befristete zusätzliche Stellen erhalten. Außerdem wurden Asylverfahren durch verschiedene Gesetzesänderungen weiter digitalisiert und beschleunigt.

Grenzkontrollen

Seit dem 16. Oktober 2023 nimmt die Bundespolizei temporäre Grenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich (hier wie bereits zuvor) und der Schweiz vor. Seit dem 16. September 2024 gibt es an allen Landgrenzen zu den deutschen Nachbarstaaten vorübergehende Grenzkontrollen. Nachdem zuvor insbesondere die Schleierfahndung deutlich ausgeweitet worden war, wurden die Kontrollen notwendig, um die irreguläre Migration nach Deutschland weiter zurückzudrängen

Migrations­partnerschaften

Migrationspartnerschaften sind ein Instrument der Bundesregierung, um reguläre Migration von Fach- und Arbeitskräften zu stärken und irreguläre Migration zu reduzieren. Die Erarbeitung umfassender Migrationsabkommen ist ein Baustein, der auf eine dauerhafte Partnerschaft mit Herkunftsländern angelegt ist. Seit dem 1. Februar 2023 ist der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung, Dr. Joachim Stamp, im Amt und mit verschiedenen Ländern in vertraulichen Gesprächen, unter anderem mit Ghana, Kirgisistan, Moldau und den Philippinen. Mit Indien (2022), Georgien (2023), Kenia und Usbekistan (beide 2024) wurden bereits vier wichtige Migrationsabkommen von Bundesinnenministerin Faeser unterzeichnet. Daneben wurden umfassende Migrationspartnerschaften mit Marokko und Kolumbien (beide 2024) begonnen. Mit drei weiteren Staaten befindet sich die Bundesregierung in Vorbereitung einer Migrationspartnerschaft (namentlich: Moldau, Kirgisistan und Philippinen).

Rückführungspaket

Mit gesetzlichen Änderungen für mehr und schnellere Rückführungen haben die Länder und Kommunen zusätzliche gesetzliche Instrumente erhalten, um Rückführungen und Abschiebungen effektiv durchzusetzen. Die Gesetzesänderungen umfassten u.a. eine Verlängerung der möglichen Dauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage. Außerdem wurden Durchsuchungsbefugnisse in Unterkünften erweitert. Bei Ausreisepflichtigen in Haft müssen Abschiebungen zudem nicht mehr angekündigt werden.

Dublin-Zentren

Mit Hamburg und Brandenburg haben Anfang 2025 die ersten beiden Bundesländer in enger Kooperation mit dem Bund Dublin-Zentren Dort bündeln Landes- und Bundesbehörden ihre Kräfte, um Menschen, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, schneller dorthin zurückzuführen. Der Leistungsausschluss in Fällen von ausreisepflichtigen Personen, die in andere EU-Staaten überstellt werden müssen, trägt hierzu ebenfalls bei.

Stand: 01.04.2025