Für mehr Menschlichkeit im Aufenthaltsrecht

Typ: Artikel

Geflüchtete, die gut integriert sind, sollen auch gute Chancen in Deutschland haben.

Neues Chancen-Aufenthaltsrecht

Mit dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht beendet die Bundesregierung die bisherige Praxis der Kettenduldungen. Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.

Antragsberechtigt sind rund 136.000 Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben und nicht straffällig geworden sind.

Das "Zweite Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts" ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten (mehr dazu)

aktuelles Zitat:

Portrait von Bundesinnenministerin Nancy Faeser
"Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben."

Anderthalbjähriges Aufenthaltsrecht, um Bleibekriterien zu erfüllen

Wer als geduldeter Ausländer am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt, bekommt 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind:

  • Lebensunterhalt selbst bestreiten
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Identität eindeutig nachweisbar

Gute Integration von Anfang an

Mit dem Chancenaufenthaltsrecht erleichtert die Bundesregierung außerdem den Zugang zu Integrationskursen. Alle Asylbewerberinnen und Asylbewerbern können am Integrationskurs teilnehmen - unabhängig vom Herkunftsland und Einreisedatum. Das ermöglicht mehr gesellschaftliche Teilhabe durch bessere Sprachkenntnisse.

  • Für wen gilt die Regelung?

    Die Regelung betrifft rund 137.000 Menschen in Deutschland, die

    • am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben
    • nicht straffällig geworden sind (bei Bagatelldelikten sind Ausnahmen möglich)
    • sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen

    Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können schon nach drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

  • Was müssen Menschen in den 18 Monaten erreichen, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten?

    • Hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachweisen.
    • Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten
    • Ihre Identität eindeutig nachweisen
  • Können auch Straftäter und Gefährder von der Regelung profitieren?

    Nein. Straftäter und Gefährder bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Menschen, die zum Beispiel wiederholt vorsätzliche Falschangaben zu ihrer Identität machen, wird die Aufenthaltserlaubnis versagt und die Rückführung zügiger als bisher durchgesetzt.

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