Digitale Grenzdaten: Bundesinnenministerin Faeser und Tschechiens Innenminister Rakušan unterzeichnen neuen Vertrag über die gemeinsame Staatsgrenze
Pressemitteilung 12.03.2025
Geodaten helfen Wirtschaft, Verkehr und Tourismus sowie bei der Bewältigung von Naturkatastrophen / Verlauf der Staatsgrenze bleibt unverändert
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihr tschechischer Amtskollege Vít Rakušan haben heute einen neuen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze unterzeichnet. Der neue Vertrag löst die bestehenden Grenzverträge aus den Jahren 1994 und 1999 ab, ohne den Verlauf der Staatsgrenze zu verändern.
Bei der digitalen Darstellung des Grenzverlaufs kommen EU-Vorgaben für Geodaten zur Anwendung. Solche einheitlichen Darstellungen sind Voraussetzung für grenzüberschreitende Geoinformationen. Diese Daten sind auch wichtig bei Naturkatastrophen wie Hochwassern. Zudem eröffnen sich neue Möglichkeiten etwa bei der touristischen Erschließung des
UNESCO-Welterbes Montanregion Erzgebirge / Krušnohoří.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Deutschland und Tschechien sind enge Nachbarn, Freunde und Partner. Uns verbindet eine hervorragende Zusammenarbeit, gerade in den Regionen, in denen das Leben und Arbeiten auf beiden Seiten der Grenze für viele Menschen Alltag ist. Verbunden mit dem neuen Grenzvertrag digitalisieren wir die Daten zum Grenzverlauf und machen sie damit besser nutzbar für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus.
Genauso arbeiten Deutschland und Tschechien intensiv und sehr erfolgreich zusammen, um unsere Bevölkerungen zu schützen und grenzüberschreitende Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Die Bundespolizei handelt Hand in Hand mit ihren tschechischen Partnern.“
Vít Rakušan, Innenminister der Tschechischen Republik: „Ich schätze die Einladung und die freundschaftliche und wichtige Zusammenarbeit mit Frau Ministerin Faeser, zwischen unseren Ministerien und insbesondere zwischen der tschechischen und deutschen Polizei sehr. Der neue Vertrag wird die Verwaltung unserer nationalen Grenzen effizienter machen.“
Der neue Grenzvertrag wird vor allem eine verbindliche Darstellung des exakten Verlaufs des festen Teils der Staatsgrenze anhand einer Koordinatenliste und von digitalen wie analogen Karten ermöglichen. Dadurch werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs für Bürgerinnen und Bürger sowie für betroffene Behörden verbessert. Daneben wird insbesondere das Grenzurkundenwerk flexibilisiert. Bei dem Grenzurkundenwerk handelt es sich um eine umfangreiche Dokumentation zu Verlauf und Vermarkung der Grenze, die vermessungstechnische Detailinformationen enthält. Künftig wird die bereits existierende ständige deutsch-tschechische Grenzkommission damit beauftragt, das Grenzurkundenwerk fortlaufend zu aktualisieren und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Inkraftsetzung des Vertrags setzt auf deutscher Seite die Zustimmung des Gesetzgebers durch ein Vertragsgesetz voraus.
Die geographisch betroffenen Länder Bayern und Sachsen waren an den Verhandlungen intensiv beteiligt. Die Ständige Vertragskommission der Länder hat ebenfalls Kenntnis.