Kabinett beschließt Änderung der Arbeitszeitverordnung: Langzeitarbeitskonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung
Pressemitteilung 12.02.2025
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gestärkt / Unverzichtbare Schicht- und Einsatzdienste werden attraktiver
Die Bundesregierung hat heute die Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung beschlossen.
Die Änderungen tragen den Besonderheiten des Vollzugsdienstes Rechnung und sind ein weiterer Schritt, das Berufsfeld Polizei attraktiver zu gestalten. Durch die neue Regelung zu Langzeitkonten können Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei und der Zollverwaltung im Schicht- oder Einsatzdienst häufig anfallende Mehrarbeitsstunden im Umfang von bis zu 196 Stunden jährlich ansparen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Bundespolizei leistet einen entscheidenden Beitrag zu unserer inneren Sicherheit. Die Kolleginnen und Kollegen verdienen unser aller Respekt. Sie haben einen anspruchsvollen und auch gefährlichen Beruf, den sie professionell und mit großem Engagement ausüben. Mir ist es wichtig, dass wir dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für die Polizistinnen und Polizisten des Bundes stimmen. Wir haben die Bundespolizei in den letzten drei Jahren mit 3.000 zusätzlichen Stellen für den Polizeivollzugsdienst deutlich ausgebaut. Wir haben massiv in die Ausstattung investiert. Mit unserer neuen Regelung für Langzeitkonten verbessern wir jetzt ganz konkret die Bedingungen für diejenigen, die Schicht- oder Einsatzdienst leisten. Das macht den Polizeiberuf auch für die Zukunft attraktiver."
Ziel der Neuregelung ist es, die Arbeitsbedingungen im Vollzugsdienst zu verbessern und attraktiver zu gestalten. Mit der Anpassung der Regelungen zu Langzeitkonten wird ein entscheidender Schritt unternommen, um auf die individuellen Bedürfnisse der Beamtinnen und Beamten einzugehen und ihre Motivation langfristig zu stärken.
Die neuen Regelungen erlauben es, Mehrarbeitsstunden langfristig anzusparen und flexibel abzubauen – etwa für längere Erholungsphasen oder zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies berücksichtigt die besonderen Anforderungen des Schicht- und Einsatzdienstes, der häufig mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und hohen Belastungen verbunden ist.
Die Verordnung finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/langzeitkonten