Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg für schnelle Überstellungen von Schutzsuchenden in zuständige EU-Staaten

Typ: Pressemitteilung , Datum: 12.02.2025

Außerdem Besuch von Bundesinnenministerin Faeser am Hamburger Hauptbahnhof: Zahl der Gewaltdelikte dort um 25 Prozent gesunken

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat sich heute in Hamburg mit Innensenator Andy Grote und Vertreterinnen und Vertretern der „Allianz sicherer Hauptbahnhof“ getroffen. Im Rahmen der seit dem Frühjahr 2023 bestehenden Allianz, bestehend aus Polizei Hamburg, Bundespolizei, DB-Sicherheit und Hochbahn-Wache, haben sich insbesondere die sog. „Quattro-Streifen“ zu einem bundesweiten Erfolgsmodell entwickelt. Der gemeinsame Einsatz von Mitarbeitenden aller vier Sicherheitspartner in einer leistungsstarken Einheit ermöglicht es, mit hoher Präsenz noch niedrigschwelliger auf Anliegen oder Störungen jeder Art zu reagieren und hat nicht zuletzt zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheitslage am Bahnhof geführt.

Im Rahmen der täglichen Streifen wurden allein im vergangenen Jahr mehr als 14.500 Personen überprüft und rund 500 Strafanzeigen gefertigt. In mehr als 3.300 Fällen wurde das Hausrecht durchgesetzt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser teilte am Rande ihres Rundgangs mit der „Quattro-Streife“ durch den Hauptbahnhof mit, dass die Zahl der Gewaltdelikte am Hamburger Hauptbahnhof im vergangenen Jahr um rund 25 Prozent gesunken ist.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen, dass die Reisenden und Pendler an deutschen Bahnhöfen jeden Tag sicher unterwegs sind. Unsere Quattro-Streifen am Hamburger Hauptbahnhof greifen durch, wo es nötig ist und sorgen spürbar für mehr Sicherheit. Auch bei der Durchsetzung der von uns stark erweiterten Messer- und Waffenverbote arbeiten wir Hand in Hand zwischen Bundespolizei und Hamburger Polizei. Außerdem wirkt sich der starke Ausbau der Videoüberwachung an unseren Bahnhöfen konkret aus: Heute kann die Bundespolizei drei Mal mehr Straftaten mit Videotechnik aufklären als noch 2019.“

Innensenator Andy Grote: „Wir setzen mit den Quattro-Streifen seit zwei Jahren erfolgreich auf Präsenz und Konsequenz am Hamburger Hauptbahnhof. Unsere Allianz sicherer Hauptbahnhof ist mit den Quattro-Streifen ein inzwischen bundesweit beachtetes Erfolgsmodell, das äußerst positiv wahrgenommen wird und bereits erheblich zu einer Verbesserung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität beigetragen hat. Dass die Zahl der Gewaltdelikte um 25 Prozent sinkt, ist ein sichtbarer Erfolg einer engen Zusammenarbeit unserer Hamburger Sicherheitskräfte mit der Bundespolizei.“

Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg

Im Anschluss besuchte die Bundesinnenministerin die Zentrale Erstaufnahme mit dem Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt, um sich über Anstrengungen bei der Bewältigung des Migrationsgeschehens und die Umsetzung der jüngsten Maßnahmen von Bund und Ländern zu informieren. Die Zahl der Registrierungen und der Asylantragszahlen in Hamburg war zuletzt um rund 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2023 gesunken. Zugleich stieg die Zahl der Rückführungen im vergangenen Jahr auf mehr als 1.700.

Um die Verfahren zur Rücküberstellung in Dublin-Fällen, in denen andere EU-Staaten für das Asylverfahren zuständig sind, weiter zu beschleunigen, wird auf dem Gelände in Hamburg-Rahlstedt in Kürze das bundesweit erste Dublin-Zentrum im Rahmen eines durch das BMI unterstützten Pilotverfahrens eingerichtet. Dort erhalten Personen, deren tatsächliche Ausreise in das zuständige EU-Mitgliedsland im Rahmen des Dublin-Verfahrens zuvor durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wurde, für die Zeit von zwei Wochen nur noch sogenannte Überbrückungsleistungen in Form von Sachleistungen. Ziel ist es zudem, den Verfahrensprozess mit Unterstützung des BAMF deutlich zu beschleunigen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Damit wir weiter Menschen vor Krieg und Terror schützen können, gilt genauso klar: Wer kein Recht hat in Deutschland zu bleiben, muss unser Land wieder verlassen. Wenn Menschen nach Deutschland kommen, obwohl sie ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen, müssen sie schneller dorthin überstellt werden. Hamburg geht hier voran mit effektiven, neuen Verfahren in einem Dublin-Zentrum. Dafür hat Hamburg unsere volle Unterstützung. Unsere Behörden werden hier eng zusammenarbeiten, damit es schnelle und effiziente Verfahren gibt. So können wir die Zahl der Überstellungen in die zuständigen EU-Staaten deutlich erhöhen – und die Länder und Kommunen weiter entlasten.“

Innensenator Andy Grote: „Die gemeinsamen Anstrengungen in Bund und Ländern zeigen auch im Ankunftszentrum spürbar Wirkung. Wir haben im vergangenen Jahr bereits einen deutlich spürbaren Rückgang bei den Zugangszahlen um 30 Prozent erreicht. Gleichzeitig ist die Zahl der Abschiebungen in Hamburg auf mehr als 1.700 gestiegen. Insbesondere bei den Dublin-Rücküberstellungen sind wir in Hamburg so konsequent und erfolgreich wie kein anderes Bundesland. Damit ist in Hamburg bereits eine spürbare Entlastung eingetreten. Für eine weiterhin erforderliche Reduzierung der irregulären Migration braucht es rechtsstaatliche und realistische Maßnahmen. Mit Hamburg als Pilotstandort für ein neues Dublin Zentrum schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für schnelle, effizientere und erfolgreichere Verfahren zur Rücküberstellung von Menschen in den für sie zuständigen EU-Staat.“ 

Was leistet ein Dublin-Zentrum?

Dublin-Zentren fungieren als zentrale Unterbringung von Antragstellenden im Dublin-Verfahren. Durch die zentrale Unterbringung und die konsequente Anwendung des Rechts soll die Anzahl der Dublin-Überstellungen signifikant erhöht werden. Alle maßgeblichen Behörden (insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Ausländerbehörden (ABH) sowie Gerichtsantragstellen) sollen auf dem Gelände eines Dublin-Zentrums vertreten sein. Hierdurch kann das Dublin-Verfahren beschleunigt durchgeführt werden. Durch die zentralisierte Unterbringung kann die Anwesenheit der Personen besser nachgehalten werden und Prozesse, wie die Zustellung von Bescheiden, vereinfacht werden. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Überstellung direkt aus dem Dublin-Zentrum.

Wer ist zuständig für das Dublin-Zentrum in Hamburg?

Zuständig für den Betrieb des Dublin-Zentrums Hamburg ist das Bundesland Hamburg. Alle maßgeblichen Behörden (insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Ausländerbehörden (ABH) sowie Gerichtsantragstellen) sollen auf dem Gelände eines Dublin-Zentrums vertreten sein. Hierdurch kann das Dublin-Verfahren beschleunigt durchgeführt werden. Durch die zentralisierte Unterbringung kann die Anwesenheit der Personen besser nachgehalten werden und Prozesse, wie die Zustellung von Bescheiden, werden vereinfacht.

Welche Personengruppe kommt in das Dublin-Zentrum?

Dublin-Zentren fungieren als zentrale Unterbringung von allen Antragstellenden während des Dublin-Verfahrens. Hier kommen die Antragstellenden hin, bei denen ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. In der Regel ist das der Mitgliedstaat, den die Antragsteller als erstes in der EU betreten haben. Das ist in der sogenannten Dublin-Verordnung geregelt.

In Brandenburg sollen Personen während des gesamten Dublin-Verfahrens im Dublin-Zentrum untergebracht sein. Das Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt hat damit einen Modellcharakter für alle anderen Bundesländer. Das Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt soll besonders für Menschen mit EURODAC-Treffer für Polen spezialisiert werden. In der Datenbank EURODAC werden die Fingerabdrücke von Asylsuchenden europaweit abgeglichen.

Das Dublin-Zentrum Hamburg soll abweichend von diesem Grundsatz ausschließlich für die Vorbereitung der Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat dienen. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen werden dann hier untergebracht werden.

Wie sieht das Verfahren aus?

Im Dublin-Zentrum Hamburg sollen die Betroffenen erst kurz vor der Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat, nach dem ein Überstellungstermin feststeht,  untergebracht werden.

Was ist der Beitrag des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Allgemeinen?

Das BMI berät und unterstützt insbesondere bei rechtlichen Grundsatzfragen zum Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Dublin-Zentren aufkommen.

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)?

Das BAMF begleitet das Vorhaben insbesondere im Hinblick auf operative Fragen und wird Dublin-Verfahren prioritär bearbeiten.

Welche Rolle spielt die Bundespolizei (BPOL)?

Die Bundespolizei unterstützt die Länder bei der Überstellung aus dem Dublin-Zentrum im Rahmen ihrer Kapazitäten. Die BPOL sichert wohlwollende Prüfung einer Unterstützung im Einzelfall zu. Möglich wäre es auch Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern, die ein Dublin-Zentrum einrichten, zur Zuständigkeit der BPOL, zu schließen.

Wird es weitere Zentren geben?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) steht mit weiteren Bundesländern zur Errichtung von Dublin-Zentren im Austausch.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
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