Deutschland und Kolumbien unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung über Migrationspartnerschaft
Pressemitteilung 18.09.2024
Gemeinsame Steuerungsgruppe eingesetzt
Der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, und der Vizeaußenminister der Republik Kolumbien, Jorge Rojas Rodríguez, haben in Berlin eine gemeinsame Absichtserklärung über eine Migrationspartnerschaft beider Länder unterzeichnet.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich freue mich, dass wir auch mit Kolumbien zusammenarbeiten, um qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen und irreguläre Migration zu reduzieren. Dafür ist die jetzt unterzeichnete Absichtserklärung eine wichtige Basis. Diese Zusammenarbeit ist in unserem gemeinsamen Interesse. Wir wollen aussichtslose Asylverfahren vermeiden und Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht konsequent durchsetzen. Zugleich bieten wir Chancen für Ausbildung und Studium in Deutschland und gewinnen gut qualifizierte Arbeitskräfte, die wir in vielen Bereichen vom Handwerk bis zur Pflege dringend brauchen.“
Dr. Joachim Stamp, Sonderbevollmächtigter der Bundesregierung für Migrationsabkommen: "Mit der Absichtserklärung legen wir einen weiteren Grundstein für die gute Zusammenarbeit in der Migrationspolitik zwischen Deutschland und Kolumbien. Ich freue mich, dass wir uns in kurzer Zeit gemeinsam darüber verständigen konnten. Beide Seiten haben dieselben Interessen: Wir wollen Wissenschafts-, Arbeits- und Bildungsmigration fördern und konsequent gegen irreguläre Migration vorgehen. Dies gehen wir unmittelbar an.“
Jorge Rojas, Vizeaußenminister der Republik Kolumbien: "Mit dieser Absichtserklärung haben wir im Sinne unserer gemeinsamen Werte einen Schritt in Richtung des gemeinsamen Ziels getan, kooperative Migrationsstrategien zu entwickeln, von denen unsere Gesellschaften in gerechter und konstruktiver Weise profitieren. Ebenso wichtig ist die Unterstützung unserer Diaspora, die aus begeisterten, hart arbeitenden und leistungsorientierten Kolumbianerinnen und Kolumbianern besteht. Aktuell sind 14.000 in Deutschland lebende Kolumbianerinnen und Kolumbianer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, es gibt 3.500 Studierende und Postgraduierte sowie ca. 500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Gleichzeitig wollen wir gemeinsam an der Entwicklung von Initiativen zur Verhinderung unsicherer Migration arbeiten.“
Eine neue bilaterale Steuerungsgruppe, in der Themen festgelegt und Fortschritte besprochen werden, soll zeitnah zum ersten Mal tagen. Sie wird auf deutscher Seite vom Sonderbevollmächtigten Dr. Joachim Stamp geleitet, auf kolumbianischer Seite von Yolanda Villavicencio, Koordinatorin des Diaspora-Programmes Colombia nos Une im kolumbianischen Außenministerium. Darüber hinaus sind Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ministerien und Einrichtungen beider Länder in der Steuerungsgruppe vertreten.
Der Sonderbevollmächtigte Dr. Joachim Stamp war im Februar 2024 zu Sondierungsgesprächen in Kolumbien. Bundesinnenministerin Faeser hat bei ihrer Südamerikareise im Frühjahr 2024 mit der kolumbianischen Regierung über die weitere Kooperation gesprochen.
Die Bundesregierung hat bereits mit folgenden Ländern Migrationsabkommen abgeschlossen: Indien, Georgien, Kenia und Usbekistan. Mit Marokko besteht seit Januar 2024 eine umfassende Migrationspartnerschaft. Daneben ist die Bundesregierung mit weiteren Ländern in Gesprächen und Verhandlungen.
Migrationspartnerschaften gestalten sich mit jedem Land unterschiedlich. Sie können auf völkerrechtlichen Verträgen basieren, in anderen Fällen sind gemeinsame Erklärungen (Memorandum of Understanding) oder die Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen für eine praxistaugliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sinnvoller.
Weitere Informationen zu Migrationspartnerschaften gibt es hier:
www.bmi.bund.de/migrationspartnerschaften