Harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene: Bundesinnenministerin Nancy Faeser verbietet das Magazin "COMPACT"

Typ: Pressemitteilung , Datum: 16.07.2024

339 Einsatzkräfte haben aufgrund richterlicher Anordnungen 14 Objekte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht / 10 Akteure betroffen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische "COMPACT-Magazin GmbH" sowie die "CONSPECT FILM GmbH" verboten. Auch Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden. Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes. Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten.

Seit den frühen Morgenstunden haben insgesamt 339 Einsatzkräfte Liegenschaften der Organisationen in Falkensee und Werder an der Havel (Brandenburg) sowie in Battenberg/Eder (Hessen) sowie Wohnungen von zehn führenden Akteuren in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen durchsucht. Insgesamt wurden auf richterliche Anordnung 14 Objekte durchsucht. Beschlagnahmt wurden: Magazine, Smartphones, IT, Bargeld, Gold, Datenträger, Dokumente, Merchandising-Artikel und sonstige im Online-Shop des Vereins vertriebene Produkte, Bühnentechnik, Fahrzeuge, Büromöbel, Firmenkonten und Kontounterlagen. Die Webseiten wurden bereits gesperrt. Die Social Media-Plattformen, auf denen die verbotene rechtsextremistische Organisation Kanäle betreibt, wurden wegen deren Abschaltung kontaktiert. An den heutigen Maßnahmen und deren Vorbereitung waren die jeweiligen Landespolizeien und Landesämter für Verfassungsschutz sowie die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.

Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.

Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die heute umfassende Durchsuchungsmaßnahmen vorgenommen haben."

Die „COMPACT-Magazin GmbH“ wird von dem Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet. Die Hauptprodukte des multimedial ausgerichteten Unternehmens sind das monatlich erscheinende "COMPACT-Magazin" mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal "COMPACT-TV". Daneben ist die "COMPACT-Magazin GmbH" in zahlreichen sozialen Medien präsent und betreibt einen Online-Shop, über den neben eigenen Printerzeugnissen Bücher, Hörbücher, CDs und DVDs sowie Merchandise-Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen vertrieben werden.

In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreitet die "COMPACT-Magazin GmbH" antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Sie agitiert gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht. In ihren Publikationen und Online-Auftritten propagiert die "COMPACT-Magazin GmbH" ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht "ethnisch Fremde" aus dem Staatsvolk ausschließen will. Die Menschenwürde derer wird missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passen. Die "COMPACT-Magazin GmbH" bedient sich dabei einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik und nutzt gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen.

Die von der "COMPACT-Magazin GmbH" verbreiteten Inhalte zielen zudem darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Ihnen werden pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zugeschrieben. Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden.

Die "COMPACT-Magazin GmbH" verbreitet zudem antisemitische Inhalte. Dabei werden Verschwörungserzählungen etwa von einer omnipotenten jüdischen Finanzelite verbreitet, um Hass gegen Jüdinnen und Juden zu schüren.

Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.

Die zentrale Rolle der "COMPACT-Magazin GmbH" liegt in der Popularisierung und weitreichenden Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankenguts der "Neuen Rechten" über zahlreiche Publikationen und Veranstaltungen.

Die „COMPACT-Magazin GmbH“ ist ein zentraler Akteur bei der Vernetzung der "Neuen Rechten". So weist die Vereinigung enge Verbindungen zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ (IB) und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum auf. Die enge Vernetzung zeigt sich unter anderem in der wechselseitigen Teilnahme an und Unterstützung von Veranstaltungen.

Dem Vereinsverbot vorausgegangen sind intensive Vorbereitungen und Kooperationen zwischen Bund und Ländern.

FAQ zum Verbot der "COMPACT-Magazin GmbH" sowie die "CONSPECT FILM GmbH"

Warum wurde die Vereinigung "COMPACT-Magazin GmbH" verboten?

"COMPACT-Magazin GmbH" ist bereits über einen langen Zeitraum im Fokus des Bundesamts für Verfassungsschutz und wurde in diesem Zusammenhang bereits Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall war zuvor im März 2020 erfolgt.

"COMPACT-Magazin GmbH" wurde verboten, weil es sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Bei der Verwirklichung seiner verfassungsfeindlichen Ziele nimmt "COMPACT-Magazin GmbH" eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein. Diese aggressiv-kämpferische verfassungsfeindliche Grundhaltung prägt den Charakter von COMPACT. Es erfüllt daher die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Variante 2 in Verbindung mit § 17 Nummer 1 Alternative 1 des Vereinsgesetzes (VereinsG).

Ein Medienunternehmen ist doch kein Verein?

Auch Unternehmen können unter den Voraussetzungen des § 17 VereinsG durch Vereinsverbote verboten werden. "COMPACT-Magazin GmbH" sowie "CONSPECT FILM GmbH" richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes in Verbindung mit § 17 Nummer 1 VereinsG.

Inwieweit hat bei dem Verbot von COMPACT auch eine Abwägung mit Blick auf die Presse- und Meinungsfreiheit stattgefunden?

Für eine funktionierende Demokratie sind Presse- und Meinungsfreiheit elementare Voraussetzungen. Gleichwohl haben auch diese Freiheiten Grenzen. Die "COMPACT-Magazin GmbH" missbraucht ihre Medienerzeugnisse gezielt als Sprachrohr, um ihre verfassungsfeindlichen Zielsetzungen reichweitenstark zu verbreiten. Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die rassistischen, antisemitischen, minderheitenfeindlichen, geschichtsrevisionistischen oder verschwörungstheoretischen Publikationen, die offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden. Als Ergebnis der Güterabwägung müssen Meinungs-, Presse-, und Rundfunkfreiheit folglich hinter dem mit dem Vereinsverbot verfolgten Ziel zurückstehen, um drohenden Gefährdungen des Staates, seines Bestandes und seiner Grundordnung, die aus verfassungswidrigen Bestrebungen erwachsen können, wirksam entgegenzuwirken.

Wurden in der Vergangenheit bereits andere Medienerzeugnisse verboten?

Ja, zum Beispiel "Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH" im Jahr 2019 oder die Internetplattform "Linksunten.Indymedia" im Jahr 2017 oder die neonazistische Internetplattfom "Altermedia" im Jahr 2016.

Was wurde genau verboten?

"COMPACT-Magazin GmbH" einschließlich seiner Teilorganisation "CONSPECT FILM GmbH" wurde verboten und aufgelöst. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die "COMPACT-Magazin GmbH" zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.

Ebenso ist der Betrieb der Internetseiten von COMPACT-Magazin GmbH und sämtlicher Benutzerkonten in allen sozialen Netzwerken verboten. Sämtliche Benutzerkonten in allen sozialen Netzwerken sind zu schließen.

Darüber hinaus wurde verboten, Kennzeichen der "COMPACT-Magazin GmbH" für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Die entsprechenden Symbole, auf die sich das Verbot bezieht, sind am Vollzugstag um 6:00 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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