Neues Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Kraft: Einbürgerungen schneller möglich, Voraussetzungen aber strenger

Typ: Pressemitteilung , Datum: 25.06.2024

Bundesinnenministerin Faeser: "Wir stärken den Standort Deutschland" / Mehr Anreize für Fachkräfte / Klarer Ausschluss der Einbürgerung bei Islamismus, Antisemitismus oder Rassismus

An diesem Donnerstag, 27. Juni 2024, tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Damit hat das Bundesinnenministerium eine zentrale Reform der aktuellen Bundesregierung umgesetzt. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Unter strengen Voraussetzungen ist künftig auch nach drei Jahren eine Einbürgerung möglich. Zugleich werden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger. Hier gilt: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich freue mich sehr, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht jetzt in Kraft tritt. Unsere Reform ist ein Bekenntnis zu einem modernen Deutschland. Wir stärken damit den Standort Deutschland. Denn im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe müssen wir Fachkräften die Perspektive geben, in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden zu können. 

Wer unsere Werte teilt und sich anstrengt, kann jetzt schneller den deutschen Pass bekommen und muss nicht mehr mit der alten Staatsangehörigkeit einen Teil seiner Identität aufgeben. Genauso klar haben wir aber auch gemacht: Wer unsere Werte nicht teilt, kann keinen deutschen Pass bekommen. Hier haben wir eine glasklare rote Linie gezogen und das Gesetz viel strenger gefasst als bisher. Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus. Da gibt es keinerlei Toleranz.

Über das Staatsangehörigkeitsrecht sind in der Vergangenheit viele Debatten geführt worden, die von Ausgrenzung und Stimmungsmache geprägt waren. Diese Debatten fanden statt auf dem Rücken von Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und arbeiten, aber nie ganz dazugehören konnten. Diese Reform zeigt ihnen: Ihr gehört zu Deutschland."

Kernpunkte des neuen Staatsangehörigkeitsrechts:

  • Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird in Deutschland Mehrstaatigkeit zugelassen. Für die Einbürgerung gelten künftig klare und nachvollziehbare Regeln: Nachgewiesen werden müssen unter anderem eine gelungene Integration, gute Deutschkenntnisse sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes.
  • Eine Einbürgerung ist künftig in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich. Für Menschen, die sich besonders gut integriert haben, ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn sie im Job herausragende Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sehr gut Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können.
  • Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands: Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Wer diese Werte nicht teilt oder ihnen gar zuwiderhandelt, darf nicht deutscher Staatsangehöriger werden. Hierzu wird klargestellt, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Einbürgerungsbewerber müssen sich künftig auch zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, bekennen.  Ein unrichtiges Bekenntnis schließt jede Einbürgerung strikt aus.  
  • Erweiterter Einbürgerungstest: Als Reaktion auf den zunehmenden Antisemitismus in Deutschland wurde auch der Fragenkatalog des Einbürgerungstests erweitert. Zu den Themen Antisemitismus, Existenzrecht des Staates Israel und jüdisches Leben in Deutschland wurden neue Prüfungsfragen aufgenommen.
  • Konkrete Ausschlussgründe: Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung im Fall einer Mehrehe oder wenn der Ausländer durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Für einen Anspruch auf Einbürgerung muss der Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen grundsätzlich ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten werden können. Die Ausnahmen von diesem Erfordernis sind auf ausdrücklich benannte Fälle beschränkt. Sie gelten u.a. für sogenannte Gastarbeiter, die bis 1974 in die Bundesrepublik eingereist sind, und sogenannte Vertragsarbeiter, die bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind, bei für die letzten zwei Jahre nachgewiesener Vollzeiterwerbstätigkeit von mindestens 20 Monaten und für Familien mit einem minderjährigen Kind, wenn ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner in Vollzeit erwerbstätig ist.

    Für vulnerable Personengruppen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig sichern können und nicht unter eine der gesetzlich bestimmten Ausnahmeregelungen fallen, besteht die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung. Dies gilt dann, wenn sie alles Mögliche und Zumutbare getan haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und dennoch, auf öffentliche Leistungen angewiesen sind.
  • Weitere Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration: Gast- und Vertragsarbeiter haben einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung Deutschlands geleistet. Sie haben aber in der Vergangenheit kaum Integrationsangebote erhalten. Als Sprachnachweis genügt daher nun, dass sie sich im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme mündlich verständigen können. Auf den Einbürgerungstest wird verzichtet.
  • Digitale Sicherheitsabfrage: Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt sowie zusätzliche Sicherheitsbehörden einbezogen, damit die Staatsangehörigkeitsbehörden die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden erhalten.
  • Öffentliche Einbürgerungsfeiern: Die Einbürgerung ist für alle Beteiligten ein Grund zum Feiern. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht deshalb vor, dass die Einbürgerungsurkunde nach Möglichkeit in einem feierlichen Rahmen in einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden soll.
Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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