Wellen des Hasses stoppen

Typ: Pressemitteilung , Datum: 13.02.2024

Bundesinnenministerin Faeser spricht mit Plattformbetreibern, Vertretern der Zivilgesellschaft und Behörden zu Maßnahmen gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet

In einem Austausch mit Internetunternehmen, Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und den zuständigen Behörden hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute eine gemeinsame Bestandsaufnahme zur Effektivität der bisher unternommenen Maßnahmen und zu zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten gegen Hass im Netz vorgenommen. 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Seit dem Terror der Hamas vom 7. Oktober letzten Jahres erleben wir eine furchtbare neue Welle des Judenhasses. Viele tragen ihre Kippa oder den Davidstern nicht mehr offen. Viele meiden den Gang in die Synagoge oder haben ihre Kinder zeitweise nicht mehr in jüdische Schulen und Kitas geschickt. Das ist unerträglich – und erfordert hartes Handeln und mehr Solidarität mit Jüdinnen und Juden in unserem Land.

Antisemitischer, rassistischer und demokratiefeindlicher Hass wird vor allem im Netz befeuert. Um gegen die Menschenverachtung im Netz gemeinsam vorzugehen, brauchen wir den intensiven Dialog zwischen Staat, Zivilgesellschaft und den Plattformen. Der Digital Services Act gibt uns neue Instrumente, die jetzt konsequent durchgesetzt werden müssen. Wir setzen auf Prävention, auf die konsequente Löschung von Hetze und auf die strafrechtliche Verfolgung der Täter."

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Desinformation sowie von Hass und Hetze in nahezu allen sozialen Medien erheblich zugenommen. Die Zahl israelfeindlicher und antisemitischer Beiträge ist stark gestiegen. Dabei ist eine weitere Eskalation der Sprache zu beobachten, bis hin zur Befürwortung von und Aufrufen zu antisemitischer Gewalt. 

Das Bundeskriminalamt hat darauf im Zeitraum von 7. Oktober 2023 bis zum 6. Februar 2024 mit über 3.500 Löschersuchen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg und mit insgesamt 290 Entfernungsanordnungen in Bezug auf terroristische Inhalte reagiert. 

Die Löschung von Seiten, die im Zusammenhang mit Vereins- oder Betätigungsverboten stehen, ist für die Sicherheitsbehörden von erheblicher Bedeutung. Aktuell besonders relevant sind daher die von Bundesinnenministerin Faeser erlassenen Betätigungsverbote der terroristischen Hamas und des internationalen Netzwerks "Samidoun – Palestinian Prisoner Solidarity Network". 

Die Fortführung eines verbotenen Vereins ist nach dem Vereinsgesetz strafbar. Über Internetseiten dürfen daher keine Spenden mehr eingeworben, keine Kennzeichen des Vereins verbreitet oder die verbotene Organisation auf andere Art und Weise unterstützt werden. Deshalb ist nach einer Verbotsverfügung ein zügiges Abschalten wichtig, um den organisatorischen Zusammenhalt und die Strukturen des verbotenen Vereins zu unterbrechen. 

Mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) und der europäischen Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) gibt es gesetzliche Grundlagen, um die Verbreitung rechtswidriger und speziell terroristischer Internetinhalte effektiver zu verhindern.

Für die von der EU-Kommission benannten sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen mit über 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU bestehen jetzt erhöhte Anforderungen, die unter anderem eine Risikobewertung und -minderung von Desinformation und illegaler Hassrede umfassen. Ab dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act unmittelbar nicht mehr nur für die sehr großen Plattformen, sondern auch für andere Plattformen. Die einheitlichen EU-Regelungen sind damit auch weitgehender als die bisherigen Regelungen des NetzDG, das allein Betreiber sozialer Netzwerke adressiert. Durch den DSA gelten auch geänderte Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte. Dazu gehört, Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern zu priorisieren.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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