Bürgerinnen und Bürger müssen Daten für viele Verwaltungsleistungen nur noch einmal angeben
Pressemitteilung 31.08.2023
Neue Regelungen zur digitalen Verwaltung treten heute in Kraft
Am heutigen 31. August 2023 treten weitere Regelungen zur digitalen Verwaltung und zur Modernisierung der Register in Kraft. Diese führen zu weniger Bürokratie für die Bürgerinnen und Bürger bei Online-Verwaltungsleistungen. Geregelt ist dies im neuen Identifikationsnummerngesetz.
Zukünftig müssen Bürgerinnen und Bürger Nachweise und Daten bei Behörden für Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wie die Fahrzeugzulassung, das Bürgergeld oder Leistungen der Rentenversicherung nur noch einmal vorlegen. Dabei ist es unerheblich, ob der erstmals erbrachte Nachweis bei einem Register des Bundes, eines Landes oder einer Kommune hinterlegt wird. Ob die Verwaltung auf in anderen Registern verfügbare Informationen zugreifen darf, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung einer OZG-Verwaltungsleistung in jedem Einzelfall. Dabei spielt die Identifikationsnummer eine wichtige Rolle. Durch diese ID-Nummer kann der Datenbestand der Register bereinigt, aktualisiert und qualitätsgesichert werden. Zudem ermöglicht die ID-Nummer den registerbasierten Zensus und macht damit kostenintensive Haushaltsbefragungen überflüssig. Dadurch wird Bürokratie abgebaut und Bürgerinnen und Bürger werden entlastet.
Für die Nutzung der ID-Nummer wurden zum Schutz der persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern besondere Sicherungsmaßnahmen eingeführt. Transparenz wird beispielsweise durch das Datenschutzcockpit hergestellt, welches es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, von zu Hause aus nachzuverfolgen, welche öffentliche Stelle ihre ID-Nummer für welche Verwaltungsleistungen übermittelt hat.
Weitere Informationen finden sie unter: https://bmi.bund.de/faq-registermodernisierung