Onlinezugangsgesetz: Startschuss für Konjunkturmittelverteilung und flächendeckende Digitalisierung

Typ: Pressemitteilung , Datum: 01.02.2021

Länder erhalten 1,4 Milliarden Euro zusätzlich zur Umsetzung des OZG

Am 29. Januar 2021 hat der Bund das Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ("Dachabkommen") unterschrieben, zuvor hatten bereits alle 16 Länder unterzeichnet. Das Dachabkommen ist ein wichtiger Schritt für die Länder, um die vorgesehenen Finanzmittel aus dem Corona-Konjunkturpaket des Bundes zu erhalten. Damit stehen den Ländern zusätzliche 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Verwaltungsdigitalisierung flächendeckend voranzutreiben.

Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie Beauftragter der Regierung für Informationstechnik Dr. Markus Richter: "Ob in Passau oder Flensburg, die Ämter in ganz Deutschland müssen digitaler werden. Gerade jetzt brauchen Bürgerinnen und Bürgern mehr digitale Angebote statt Wartezeiten im Bürgerbüro. Durch das Konjunkturpaket ist das nötige Geld dafür da. Mit dem Dachabkommen haben wir die Grundlage geschaffen, dass es jetzt schnell dort ankommt, wo es gebraucht wird. Wir drücken bei der flächendeckenden OZG-Umsetzung nochmal deutlich auf die Tube."

Das Verwaltungsabkommen ist am 30. Januar 2021 in Kraft getreten.

Die durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten Konjunkturmittel in Höhe von 3 Milliarden Euro sollen die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Deutschland beschleunigen und dabei gezielt die Länder unterstützen. Die Konjunkturmittel fließen zu ca. 50 % in die föderale OZG-Umsetzung, zu 20 % ins Bundesprogramm und zu 30 % in die digitale Infrastruktur.

Weiteres Vorgehen Das Dachabkommen ist die Voraussetzung für die Mittelvergabe aus dem Konjunkturpaket und die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung. Es legt konkrete Umsetzungskriterien, wie etwa das „Einer für Alle“-Prinzip fest. In einem nächsten Schritt werden bilaterale Verwaltungsabkommen (sog. Einzelvereinbarungen) zwischen den federführenden Bundesressorts und Ländern in den jeweiligen OZG-Themenfeldern abgestimmt und unterzeichnet. Diese bilden mit dem Dachabkommen die rechtliche Grundlage für die konkrete Bereitstellung von Mitteln des Bundes aus dem Konjunkturpaket.

Mit Bezug zu den Mitteln des Konjunkturpakets des Bundes verpflichten sich die Länder, die dadurch finanzierten Digitalisierungsprojekte ausschließlich nach dem „Einer für Alle“-Prinzip umzusetzen. Das Modell "Einer für Alle" besagt, dass jede digitale Lösung nur einmal in einem Land entwickelt und anschließend den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird. Damit werden Kosten, Zeit und Ressourcen gespart, da nicht jede Lösung in 11.000 Kommunen einzeln entwickelt werden muss.

Das Onlinezugangsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf www.onlinezugangsgesetz.de

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin