10.004 grenzüberschreitende Asylerstanträge im Januar 2020

Typ: Pressemitteilung , Datum: 07.02.2020

Insgesamt wurden 10.004 förmliche grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt, 18,7 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Januar 2019.

Im Januar 2020 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 10.004 förmliche grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt, 18,7 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Januar 2019. Haupt-Staatsangehörigkeiten waren Syrien, Irak und Türkei.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat: grenzüberschreitende Asylerstanträge

Bei den grenzüberschreitenden Asylerstanträgen handelt es sich um Asylerstanträge, bei denen im Regelfall eine Einreise nach Deutschland vorausging. Unberücksichtigt bleiben dabei die Folgeanträge sowie die Erstanträge für nach Einreise der Eltern in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr, da diese als Indikator für die grenzüberschreitende Zuwanderung nach Deutschland nicht relevant sind.

Im Januar 2020 wurden 10.004 grenzüberschreitende Asylerstanträge gestellt, 2.294 (-18,7 Prozent) weniger als im Vorjahresmonat Januar 2019 (12.298 grenzüberschreitende Erstanträge).

Die Hauptstaatsangehörigkeiten im Januar 2020 waren:

Top-10-Staatsangehörigkeiten

Januar 2020

Grenzüberschreitende Asylanträge insgesamt10.004
1. Syrien2.593
2. Irak1.034
3. Türkei779
4. Afghanistan713
5. Iran479
6. Georgien404
7. Moldau333
8. Russische Föderation279
9. Nigeria264
10. Ungeklärt226

Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

II. Gesamtzahl Asylanträge Januar 2020

Im Januar 2020 wurden 10.004 grenzüberschreitende Asylerstanträge, 2.208 Asylerstanträge für in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr sowie 1.975 Asylfolgeanträge gestellt. Somit wurden im Januar 2020 insgesamt 14.187 Asylerst- und Folgeanträge gestellt.

III. Asylentscheidungen Januar 2020

Im Januar 2020 hat das Bundesamt über die Anträge von 15.487 Personen entschieden, 3.595 mehr (30,2 Prozent) als im Vormonat Dezember 2019.

3.696 Personen (23,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 195 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.501 Personen (22,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

1.754 Personen (11,3 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 515 Personen (3,3 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.585 Personen (29,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) haben sich die Anträge von 4.937 Personen (31,9 Prozent).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Januar 2020 bei 58.277 (zum 31. Dezember 2019: 57.012; zum 31. Januar 2019: 59.158).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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