Geistliche aus dem Ausland müssen künftig deutsche Sprachkenntnisse nachweisen

Typ: Pressemitteilung , Datum: 06.11.2019

Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für gelingende Integration

Vorwiegend aus religiösen Gründen beschäftigte Ausländer müssen künftig vor der Einreise hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Das hat das Kabinett heute mit dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Darin heißt es: "Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen."

Bundesinnenminister Seehofer begrüßt diese Verpflichtung: "Kenntnisse der deutschen Sprache sind für eine erfolgreiche Integration unerlässlich. Das ist meine feste Überzeugung. Dies gilt umso mehr, wenn Geistliche für viele andere Zuwanderer Bezugs- und Orientierungspunkt sind. Mit der Regelung leisten wir einen wichtigen Beitrag für erfolgreiche Integration in Deutschland."

Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass in Zukunft hinreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen, um einen Aufenthaltstitel zur Ausübung der religiösen Beschäftigung erhalten zu können. Während einer Übergangszeit genügt zunächst der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.

Religiöse Gemeinden stellen für viele Zugewanderte einen Anlauf-, Referenz- und Identifizierungspunkt dar. Neben der Leitung religiöser Handlungen oder seelsorgerischer Tätigkeiten kommt den aus religiösen Gründen Beschäftigten wegen ihres Amtes eine Vorbild- und Beraterfunktion zu, die für ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen sowie für eine erfolgreiche Integration neu Zugewanderter in Deutschland wichtig ist. Eine solche integrative Vorbildfunktion gelingt am Ehesten, wenn religiöse Bedienstete selbst gut integriert sind.

Der Platz vor dem Dienstgebäude am Moabiter Werder

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