Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
Meldung Öffentlicher Dienst 18.03.2025
Einleitung der Schlichtung nach der dritten Verhandlungsrunde in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Nach der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen wurde in der Nacht vom 17.3. auf den 18.3.2025 die Schlichtung angerufen. „Wir haben in drei Verhandlungsrunden hart miteinander gerungen. Wir sind den Gewerkschaften sehr weit entgegengekommen. Wir sind bis an die Grenze dessen gegangen, was wir für die öffentlichen Haushalte verantworten können. Aber die Gewerkschaften waren nicht zu weiteren Kompromissen bereit. Wir müssen die Schlichtung einleiten,"
erklärte Innenministerin Nancy Faeser am Ende der dritten Verhandlungsrunde. Die Tarifvertragsparteien hatten vier Tage lang verhandelt. "Was wir auf den Tisch gelegt haben, wären echte, spürbare Verbesserungen und Entlastungen für die Beschäftigten. Wir haben Entgelterhöhungen vorgeschlagen, die zum Teil über den jüngsten Tarifabschlüssen von Ver.di in anderen Branchen liegen. Die Jahressonderzahlung wollten wir für viele Beschäftigtengruppen erheblich erhöhen und so zu einem echten 13. Monatsgehalt machen. Auch bei den Zulagen für Schichtdienste wären wir zu einer starken Erhöhung bereit gewesen. Das käme den hart arbeitenden Beschäftigten zugute, die Nacht- und Wochenendschichten machen. Wir haben außerdem ein Zeit-statt-Geld-Modell angeboten: Teile der Jahressonderzahlung könnten in freie Tage umgewandelt werden. Auch damit könnten wir die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst flexibler, moderner und attraktiver machen. Und wir wollten im Bund die letzten Ungleichheiten zwischen Ost und West beim Kündigungsschutz und bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen beseitigen."
Durch die Schlichtung sollen sich die Tarifvertragsparteien mit Hilfe von unabhängigen Dritten einigen.
Wer sind die Schlichter?
Die Kommission besteht aus zwei unparteiischen Vorsitzenden und je zwölf Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite. Am Ende der Beratungen formuliert die Kommission eine Einigungsempfehlung. Um die Vertraulichkeit und Diskretion sicherzustellen, ist der Schlichtungsort geheim.
Was ist mit weiteren Warnstreiks?
Während der Schlichtung gilt die sogenannte „Friedenspflicht". Das bedeutet, dass es bis zum Ende der Verhandlungen über das Schlichtungsergebnis keine Streiks geben wird. "Wir setzen darauf, dass es jetzt – mit der Schlichtung – einen Abschluss in den nächsten Wochen gibt",
betonte Innenministerin Faeser.