Dublin-Zentren in Hamburg und Eisenhüttenstadt eröffnet

Typ: Meldung , Datum: 17.02.2025

Rückführungen von Asylsuchenden in zuständige EU-Mitgliedstaaten sollen beschleunigt werden.

Die Dublin-Verordnung regelt, dass Schutzsuchende ihren Asylantrag in dem Land stellen müssen, welches sie in der EU zuerst betreten haben. Deutschland schickt also sogenannte Dublin-Fälle in das zuständige EU-Land zurück. Um diese Verfahren zur Rücküberstellung weiter zu beschleunigen, entstehen in Deutschland nun erste Dublin-Zentren, u.a. in Hamburg und auch im brandenburgischen Eisenhüttenstadt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 17. Februar mit Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, um die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Land Brandenburg zu verstärken. Bereits am vergangenen Mittwoch hatte die Bundesinnenministerin das erste bundesweite Dublin-Zentrum in Hamburg besucht.

aktuelles Zitat:

"Wenn Menschen nach Deutschland kommen, obwohl sie ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen, müssen sie schneller dorthin überstellt werden."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Dublin-Zentren für schnellere Rückführung in zuständige EU-Staaten

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das BMI den Ländern die Einrichtung sogenannter "Dublin-Zentren" vorgeschlagen. Mit ihnen sollen Verfahren zur Rücküberstellung in Dublin-Fällen, in denen andere EU-Staaten für das Asylverfahren zuständig sind, weiter beschleunigt werden, indem die zuständigen Behörden eng zusammenarbeiten.

Ziel ist es zudem, den Verfahrensprozess mit Unterstützung des BAMF deutlich zu beschleunigen. Bundesinnenministerin Faeser hierzu: "Wenn Menschen nach Deutschland kommen, obwohl sie ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen, müssen sie schneller dorthin überstellt werden. Unsere Behörden werden hier eng zusammenarbeiten, damit es schnelle und effiziente Verfahren gibt. So können wir die Zahl der Überstellungen in die zuständigen EU-Staaten deutlich erhöhen - und die Länder und Kommunen weiter entlasten."

Personen, deren tatsächliche Ausreise in das zuständige EU-Mitgliedsland im Rahmen des Dublin-Verfahrens zuvor durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wurde, erhalten für die Zeit von zwei Wochen nur noch sogenannte Überbrückungsleistungen in Form von Sachleistungen. Jeder Dublin-Fall soll damit von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen werden.

Zentrum in Eisenhüttenstadt startet zum 1. März 2025

Das Land Brandenburg richtet in Eisenhüttenstadt auf der Liegenschaft der Zentralen Ausländerbehörde des Landes ein Dublin-Zentrum ein, das seine Arbeit zum 1. März 2025 aufnehmen soll.

Aufgrund der guten Beziehungen von Brandenburg zu den benachbarten Wojewodschaften in der Republik Polen soll das Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt mit dem Schwerpunkt von Rückführungen nach Polen betrieben werden. Zur Beschleunigung der Verfahren wird die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in die Koordinierung von Details der Überstellungen mit den zuständigen Behörden in Polen eng eingebunden. Die Überstellung soll innerhalb von zwei Wochen erfolgen. "Dass Brandenburg hier mit einem Dublin-Zentrum ebenso wie bereits Hamburg vorangeht, begrüße ich sehr. Dafür hat Brandenburg unsere volle Unterstützung", so Faeser.

Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg eingerichtet

Bereits am 12. Februar hatte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Dublin-Zentrum in Hamburg- Rahlstedt über die geplante Zusammenarbeit der Behörden an einem Standort informiert. Der Pilot-Standort stellt bereits eine spürbare Entlastung bei den Asylverfahren fest.

Was leistet ein Dublin-Zentrum?

Dublin-Zentren fungieren als zentrale Unterbringung von Antragstellenden im Dublin-Verfahren. Durch die zentrale Unterbringung und die konsequente Anwendung des Rechts soll die Anzahl der Dublin-Überstellungen signifikant erhöht werden. Alle maßgeblichen Behörden (insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Ausländerbehörden (ABH) sowie Gerichtsantragstellen) sollen auf dem Gelände eines Dublin-Zentrums vertreten sein. Hierdurch kann das Dublin-Verfahren beschleunigt durchgeführt werden. Durch die zentralisierte Unterbringung kann die Anwesenheit der Personen besser nachgehalten werden und Prozesse, wie die Zustellung von Bescheiden, vereinfacht werden. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine Überstellung direkt aus dem Dublin-Zentrum.

Welche Personengruppe kommt in das Dublin-Zentrum?

Dublin-Zentren fungieren als zentrale Unterbringung von allen Antragstellenden während des Dublin-Verfahrens. Hier kommen die Antragstellenden hin, bei denen ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. In der Regel ist das der Mitgliedstaat, den die Antragsteller als erstes in der EU betreten haben. Das ist in der sogenannten Dublin-Verordnung geregelt.

In Brandenburg sollen Personen während des gesamten Dublin-Verfahrens im Dublin-Zentrum untergebracht sein. Das Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt hat damit einen Modellcharakter für alle anderen Bundesländer. Das Dublin-Zentrum Eisenhüttenstadt soll besonders für Menschen mit EURODAC-Treffer für Polen spezialisiert werden. In der Datenbank EURODAC werden die Fingerabdrücke von Asylsuchenden europaweit abgeglichen.

Das Dublin-Zentrum Hamburg soll abweichend von diesem Grundsatz ausschließlich für die Vorbereitung der Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat dienen. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen werden dann hier untergebracht werden.

Was ist der Beitrag des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im Allgemeinen?

Das BMI berät und unterstützt insbesondere bei rechtlichen Grundsatzfragen zum Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Dublin-Zentren aufkommen.

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)?

Das BAMF begleitet das Vorhaben insbesondere im Hinblick auf operative Fragen und wird Dublin-Verfahren prioritär bearbeiten.

Welche Rolle spielt die Bundespolizei (BPOL)?

Die Bundespolizei unterstützt die Länder bei der Überstellung aus dem Dublin-Zentrum im Rahmen ihrer Kapazitäten. Die BPOL sichert wohlwollende Prüfung einer Unterstützung im Einzelfall zu. Möglich wäre es auch Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern, die ein Dublin-Zentrum einrichten, zur Zuständigkeit der BPOL, zu schließen.

Wird es weitere Zentren geben?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) steht mit weiteren Bundesländern zur Errichtung von Dublin-Zentren im Austausch.