Wir trauern mit der Stadt Aschaffenburg
Meldung Sicherheit 23.01.2025
Bundesinnenministerin Nancy Faeser drückt Opfern und Angehörigen ihr Mitgefühl aus und fordert konsequente Um- und Durchsetzung der Rechtslage.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Angehörigen und Opfern der Gewalttat in Aschaffenburg ihr tief empfundenes Mitgefühl ausgesprochen und schnelle Aufklärung durch die bayerischen Behörden gefordert. "Dass ein Mensch, der in Deutschland Schutz gefunden hat, eine solche Tat verübt, macht uns alle sehr wütend. Und das nehmen wir nicht hin! Falsch verstandene Toleranz ist hier fehl am Platz"
, so Faeser. "Wir trauern mit der Stadt Aschaffenburg, mit den Familien, mit allen, die diese entsetzliche Tat erleben mussten."
Am 22. Januar 2025 hatte ein 28-jähriger afghanischer Staatsbürger in Aschaffenburg eine Kindergartengruppe angegriffen, ein Kleinkind und einen 41-jährigen Passanten getötet und weitere Menschen verletzt. Der von der Polizei festgenommene mutmaßliche Täter hatte nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann wegen psychischen Problemen eine gerichtlich bestellte Betreuerin.
Umgang mit psychisch kranken Tätern
Die Bundesinnenministerin erklärte, der bayerische Innenminister habe richtigerweise angekündigt, zu prüfen, wie konsequenter gegen psychisch kranke Gewalttäter vorgegangen werden könne. Dieses landesrechtliche Thema sei bereits Gegenstand intensiver Beratungen von den Ländern gemeinsam mit dem Bund in der Innenministerkonferenz. Dieser Fall zeige erneut, dass das absolut notwendig sei.
Umsetzung des Sicherheitspakets der Bundesregierung
Faeser betonte zugleich, dass Gesetze bereits verschärft wurden, um die Ausweisung von Gewalttätern zu erleichtern. "Es muss mehr Konsequenz in der Durchsetzung unserer Gesetze geben. Der Rechtsstaat muss Härte zeigen. Das umfasst Behörden, Polizei und Justiz", betonte die Bundesinnenministerin und verwies darauf, dass Deutschland als einziger Staat in Europa erstmals seit der Taliban-Herrschaft wieder schwere Straftäter nach Afghanistan abgeschoben habe und auch weiter abschieben werde.
Ablösung des Dublin-Abkommens durch GEAS
Der Täter hätte bereits 2023 in sein Einreiseland Bulgarien zurückgeführt werden müssen, wo er in die EU eingereist war. Dieser Fall zeige erneut, dass das Dublin-Abkommen nicht mehr funktioniere.
Darum hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine zügige Umsetzung des im Frühjahr beschlossenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht vorangetrieben und im November 2024 dem Bundestag zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Es gehe um eine strikte Kontrolle schon an den Außengrenzen und bessere Verfahren zur Überstellung der Personen in die jeweils zuständigen EU-Staaten. Faeser forderte den Bundestag auf, diese Umsetzung schnellstmöglich zu beschließen.