Treffen der Innenminister von Bund und Ländern
Meldung Ministerium 06.12.2024
Innenministerkonferenz im brandenburgischen Rheinsberg zu aktueller Migrationspolitik und erweitere Befugnisse der Sicherheitsbehörden.
Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern sind vom 4.12.-6.12.2024 zu ihrer Herbstkonferenz in Rheinsberg zusammengekommen. Besonders im Fokus der Innenministerkonferenz (IMK) ist die aktuelle Asyl- und Migrationspolitik. Auch der Schutz der kritischen Infrastruktur und das von der Bundesregierung vorgelegte Kritis-Dachgesetz als auch die Stärkung der inneren Sicherheit durch erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden waren Themen der Konferenz.
Migration steuern und ordnen
Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Monaten weitere Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration unternommen. "Wir haben in den vergangenen Monaten die irreguläre Migration stark begrenzen können“
, betonte Bundesinnenministerin Faeser.
Allein im vergangenen November sind 51 Prozent weniger Asyl-Erstanträge im Vergleich zum Vorjahresmonat gestellt worden. Auch die Rückführungen haben um 20 Prozent zugenommen.
Europäische Asylreform ist Schlüssel zu fairer Asylpolitik
Ein weiteres Thema war die zügige Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Reform). Faeser betonte gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen die hohe Priorität für Deutschland. Im November hatte die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS-Reformpakets bereits beschlossen. "Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist der Schlüssel zu Kontrolle, Begrenzung und fairer Verteilung in der EU“
, so Bundesinnenministerin Faeser. Damit die Gesetze in Kraft treten können, bedarf es noch der Zustimmung des Bundestages.
Einigung der IMK zum Sicherheitspaket
Die Innenministerinnen und Innenminister einigten sich zudem auf noch offene Fragen zum Sicherheitspaket, um die noch ausstehende Billigung im Bundesrat zu erreichen. Danach sollen die Sicherheitsbehörden neue Befugnisse erhalten. Terrorverdächtige, Mörder und Vergewaltiger sollen künftig mit KI-basierter Gesichts- oder Stimmerkennung identifiziert werden können. Auch soll eine rechtssichere Speicherpflicht für IP-Adressen die Ermittlungsarbeit erleichtern. "Denn die IP-Adresse ist oft der einzige Ermittlungsansatz, um Tätern auf die Spur zu kommen. Das gilt insbesondere im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und der Terrorismusbekämpfung“
, betonte die Bundesinnenministerin. Sie mahnte außerdem eine Einigung für weitere Gesetzesvorhaben der Bundesregierung an: "Zwei weitere wichtige Gesetzentwürfe von uns zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur Stärkung der Cybersicherheit liegen im Bundestag auf dem Tisch"
, so die Ministerin. Eine Einigung sei nicht nur, aber vor allem angesichts von Putins hybrider Kriegsführung in Europa dringend erforderlich.
Mehr Informationen zur Herbstkonferenz finden Sie auf der Internetseite https://imk2024.brandenburg.de/imk2024/de/