Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger stärken

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 18.10.2024

Bundesinnenministerin begrüßt Beschluss des Bundestages zum Sicherheitspaket der Bundesregierung.

Am 18. Oktober 2024 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Sicherheitspaket der Bundesregierung beschlossen. Bundesinnenministerin Faeser begrüßte am Rande der Sitzung die zügigen Beratungen der beiden Gesetzentwürfe und den Beschluss des Bundestages, der unter anderem das Waffenrecht verschärft, die Kontrollbefugnisse der Sicherheitsbehörden stärkt und die konsequente Ausweisung und Abschiebung ausländischer Gewalttäter vereinfacht.

Der zustimmungspflichtige Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ wurde dagegen vom Bundesrat nicht gebilligt. Darin sind unter anderem die neuen Befugnisse für die biometrische Gesichtserkennung enthalten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

aktuelles Zitat:

„Unser Sicherheitspaket stärkt die innere Sicherheit unseres Landes. Wir geben damit die richtige aktuelle Antwort auf die erheblichen Bedrohungen durch islamistischen Terrorismus, durch Antisemitismus, durch Rechts- und Linksextremismus.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Bundesministerin Nancy Faeser

Innere Sicherheit wird gestärkt

Das "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor. Mit der Verschärfung des Waffenrechts und damit einhergehenden stärkeren polizeilichen Kontrollbefugnissen sorgt die Bundesregierung für einen besseren Schutz vor Gewaltkriminalität. Gleichzeitig wird die konsequente Ausweisung und Abschiebung ausländischer Gewalttäter vereinfacht.

Kontrollbefugnisse der Sicherheitsbehörden unterstützen Fahndung

Der zweite Teil des Sicherheitspakets muss nach der Ablehnung des Bundesrats mit den Ländern jetzt weiter verhandelt werden. Die Bundesinnenministerin kritisierte die Ablehnung des "Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat. Damit würden Entscheidungen aufgehalten, die es den Sicherheitsbehörden ermöglichen, durch Gesichtserkennung Terrorverdächtige, Mörder und Vergewaltiger zu identifizieren und zu lokalisieren. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ sollen neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen werden, um den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zu geben, sowohl Finanzströme extremistischer und krimineller Netzwerke nachzuvollziehen und mit Gesichtserkennung öffentlich zugängliche Daten aus dem Internet biometrisch abzugleichen, um mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige schwerer Straftaten zu identifizieren und zu lokalisieren. "Das sind Befugnisse, die unsere Sicherheitsbehörden angesichts der aktuellen Bedrohungen brauchen. Und das sind weitreichende Änderungen, die die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland stärken", so Faeser.

Leistungsausschluss in bestimmten Fällen

Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ sieht außerdem Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht vor. Danach sollen Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Vorgesehen ist ferner, dass ausreisepflichtige Asylbewerber, für deren Verfahren ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr haben. Voraussetzung für den Leistungsausschluss ist, dass die Ausreise rechtlich wie praktisch möglich ist. Ziel dieser Regelung ist, dass Asylbewerber die ihnen zustehenden Leistungen in dem zuständigen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen. Damit soll die so genannte Sekundärmigration in der EU verringert werden, also das irreguläre Weiterziehen von Asylantragstellern in ein anderes EU-Land, statt in dem eigentlich zuständigen Land das Asylverfahren abzuwarten.

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