Weiterer Meilenstein in der Migrationspolitik

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 15.09.2024

Bundesinnenministerin Faeser unterzeichnet umfassendes Migrationsabkommen mit Usbekistan

Kurz nach dem Abschluss des deutsch-kenianischen Migrationsabkommens hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der usbekischen Stadt Samarkand ein umfassendes Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen mit der Republik Usbekistan unterzeichnet. Das Abkommen soll durch eine geregelte Migration dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Gleichzeitig enthält das Abkommen ein umfassendes Regelungswerk zu der Rückführung ausreisepflichtiger Staatsbürger. Die Zeichnungszeremonie fand in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz und Usbekistans Staatspräsident Shavkat Mirziyoyew statt. Für Usbekistan unterzeichnete Außenminister Bakhtiyor Saidov.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser
"Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland effektiv durchzusetzen, ist wichtig zur Begrenzung der irregulären Migration. Auf der anderen Seite bieten wir Chancen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Usbekistan auf unserem Arbeitsmarkt und für die Aus- und Weiterbildung in Deutschland."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Mit Usbekistan hat Deutschland einen wichtigen und verlässlichen Partner in Zentralasien. Das Abkommen stellt einen Meilenstein der deutsch-usbekischen Zusammenarbeit dar.

Die Ministerin dankte bei der Zeichnungszeremonie den usbekischen Partnern für die vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit.

Fachkräftegewinnung aus Usbekistan

Das Abkommen ermöglicht ein langfristiges und vertrauensvolles Zusammenwirken in der Frage der Stärkung der regulären Erwerbsmigration.

Während Deutschland in vielen Bereichen Arbeits- und Fachkräfte benötigt, sind viele junge Menschen in Usbekistan an einer guten und qualifizierten Ausbildung und Arbeit in Deutschland interessiert. "Usbekistan ist für uns ein wichtiger Partner in Zentralasien. Es gibt dort ein großes Potential gut ausgebildeter, leistungsbereiter Arbeitskräfte," sagt der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen Dr. Joachim Stamp, der für Deutschland die Verhandlungen führte. Die Verhandlungen zum Abkommen konnten innerhalb von eineinhalb Jahren nach Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung zu Migration und Mobilität durch den Sonderbevollmächtigten erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Vereinbarungen zur Migration von Arbeits- und Fachkräften spiegeln im Wesentlichen die Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetztes wider. Zudem sind Kooperationen bei der Berufsausbildung sowie die Förderung der Mobilität von Studierenden und Auszubildenden in Deutschland vorgesehen.

Begrenzung irregulärer Migration und Rückkehrzusammenarbeit

Ein wichtiger Bestandteil des Abkommens ist darüber hinaus die Begrenzung der irregulären Migration. Daneben sieht das deutsch-usbekische Migrationsabkommen detaillierte Bestimmungen zu der Frage der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger vor. Ausreisepflichte Personen können dadurch einfacher in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Aktuell halten sich 13.702 Usbekinnen und Usbeken in Deutschland auf, darunter sind 203 Personen ausreisepflichtig.

Migrationsabkommen mit anderen Ländern

Die Bundesregierung ist mit zahlreichen Ländern in vertraulichen Gesprächen und Verhandlungen. Dazu zählen unter anderem Moldau, Kirgisistan, Kolumbien, Marokko, Ghana und die Philippinen.

Einen Überblick über geschlossene Abkommen und -partnerschaften finden Sie hier:

Blick auf Tiflis/Georgien im Sonnenuntergang

Georgien

Mit Georgien wurde Ende 2023 ein Migrationsabkommen unterzeichnet. Daneben ist das Land als sicheres Herkunftsland eingestuft worden. Das gemeinsame Ziel: die Reduzierung der irregulären Migration und die Stärkung regulärer Migration.

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Ghana Ohene Djan stadium in Victoria Borg

Ghana

Ghana ist sicheres Herkunftsland und ein wichtiger Partner in Westafrika, mit dem die bereits gute Zusammenarbeit im Bereich der Migration vertieft und verstetigt wird.

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Indien - Lal Qila (Rotes Fort) in Dheli, mit indischer Flagge

Indien

Das deutsch-indische Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen (MMPA) wurde Ende 2022 unterzeichnet und ist im März 2023 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um das erste umfassende Migrationsabkommen dieser Art.

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Skyline von Nairobi

Kenia

Deutschland und Kenia pflegen traditionell enge und partnerschaftliche Beziehungen. Bundesinnenministerin Faeser hat am 13. September 2024 in Berlin ein Migrationsabkommen unterzeichnet.

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Blick auf die kirgisische Hauptstadt Bischkek

Kirgisistan

Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einem Migrationsabkommen mit Kirgisistan zur Stärkung regulärer und Reduzierung irregulärer Migration.

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Colombian National Capitol and Congress situated at Bolivar Square - Bogota, Colombia

Kolumbien

Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der kolumbianischen Regierung dafür ein, dass die Migration nach Deutschland besser gesteuert wird. Zentrales Element ist hierfür eine bilaterale Steuerungsgruppe.

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Burg in Rabbat/Marokko

Marokko

Das Königreich Marokko ist ein wichtiger Partner in Nordafrika. Durch eine umfassende Migrationspartnerschaft arbeiten Deutschland und Marokko gemeinsam an allen Fragen der Migrationszusammenarbeit.

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Beflaggung vor Gebäude in Moldau

Moldau

Die Bundesregierung und die moldauische Regierung wollen irreguläre Migration reduzieren und die bewährte Saisonarbeit sichern. Weite Teile des vorbereiteten Migrationsabkommen werden in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzt.

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Philippinen

Philippinen

Mit den Philippinen arbeitet die Bundesregierung aktuell an einer Weiterentwicklung hin zu einer umfassenden Migrationspartnerschaft. Im Fokus steht insbesondere die Arbeits- und Fachkräftegewinnung.

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Usbekistan

Usbekistan

Für Usbekistan ist ein umfassendes Migrationsabkommen verhandelt. Dieses wurde von Bundesinnenministerin Faeser am 15. September 2024 unterzeichnet.

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Dass Migrationsabkommen wirken, zeigt das im Dezember 2023 mit Georgien geschlossene Abkommen: In einem Vergleichszeitraum von Januar bis Mai 2024 zu Januar bis Mai 2023 reduzierten sich die georgischen Asylantragszahlen in Deutschland um 68 Prozent.

Migrationspartnerschaften gestalten sich mit jedem Land unterschiedlich. Sie können auf völkerrechtlichen Verträgen basieren, in anderen Fällen sind gemeinsame Erklärungen (MoUs - Memorandums of Understanding) oder die Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen für eine praxistaugliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sinnvoller.