Weiterer Meilenstein in der Migrationspolitik
Meldung Migration 15.09.2024
Bundesinnenministerin Faeser unterzeichnet umfassendes Migrationsabkommen mit Usbekistan
Kurz nach dem Abschluss des deutsch-kenianischen Migrationsabkommens hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der usbekischen Stadt Samarkand ein umfassendes Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen mit der Republik Usbekistan unterzeichnet. Das Abkommen soll durch eine geregelte Migration dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Gleichzeitig enthält das Abkommen ein umfassendes Regelungswerk zu der Rückführung ausreisepflichtiger Staatsbürger. Die Zeichnungszeremonie fand in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz und Usbekistans Staatspräsident Shavkat Mirziyoyew statt. Für Usbekistan unterzeichnete Außenminister Bakhtiyor Saidov.
Mit Usbekistan hat Deutschland einen wichtigen und verlässlichen Partner in Zentralasien. Das Abkommen stellt einen Meilenstein der deutsch-usbekischen Zusammenarbeit dar.
Die Ministerin dankte bei der Zeichnungszeremonie den usbekischen Partnern für die vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit.
Fachkräftegewinnung aus Usbekistan
Das Abkommen ermöglicht ein langfristiges und vertrauensvolles Zusammenwirken in der Frage der Stärkung der regulären Erwerbsmigration.
Während Deutschland in vielen Bereichen Arbeits- und Fachkräfte benötigt, sind viele junge Menschen in Usbekistan an einer guten und qualifizierten Ausbildung und Arbeit in Deutschland interessiert. "Usbekistan ist für uns ein wichtiger Partner in Zentralasien. Es gibt dort ein großes Potential gut ausgebildeter, leistungsbereiter Arbeitskräfte,"
sagt der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen Dr. Joachim Stamp, der für Deutschland die Verhandlungen führte. Die Verhandlungen zum Abkommen konnten innerhalb von eineinhalb Jahren nach Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung zu Migration und Mobilität durch den Sonderbevollmächtigten erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Vereinbarungen zur Migration von Arbeits- und Fachkräften spiegeln im Wesentlichen die Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetztes wider. Zudem sind Kooperationen bei der Berufsausbildung sowie die Förderung der Mobilität von Studierenden und Auszubildenden in Deutschland vorgesehen.
Begrenzung irregulärer Migration und Rückkehrzusammenarbeit
Ein wichtiger Bestandteil des Abkommens ist darüber hinaus die Begrenzung der irregulären Migration. Daneben sieht das deutsch-usbekische Migrationsabkommen detaillierte Bestimmungen zu der Frage der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger vor. Ausreisepflichte Personen können dadurch einfacher in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Aktuell halten sich 13.702 Usbekinnen und Usbeken in Deutschland auf, darunter sind 203 Personen ausreisepflichtig.
Migrationsabkommen mit anderen Ländern
Die Bundesregierung ist mit zahlreichen Ländern in vertraulichen Gesprächen und Verhandlungen. Dazu zählen unter anderem Moldau, Kirgisistan, Kolumbien, Marokko, Ghana und die Philippinen.
Einen Überblick über geschlossene Abkommen und -partnerschaften finden Sie hier:
Dass Migrationsabkommen wirken, zeigt das im Dezember 2023 mit Georgien geschlossene Abkommen: In einem Vergleichszeitraum von Januar bis Mai 2024 zu Januar bis Mai 2023 reduzierten sich die georgischen Asylantragszahlen in Deutschland um 68 Prozent.
Migrationspartnerschaften gestalten sich mit jedem Land unterschiedlich. Sie können auf völkerrechtlichen Verträgen basieren, in anderen Fällen sind gemeinsame Erklärungen (MoUs - Memorandums of Understanding) oder die Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen für eine praxistaugliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sinnvoller.