Weiterer Baustein in der Migrationspolitik gelungen
Meldung Migration 13.09.2024
Bundesinnenministerin Faeser unterzeichnet umfassendes Migrationsabkommen mit Kenia
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute für die Bundesregierung ein umfassendes Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen mit Kenia unterzeichnet. Die Zeichnungszeremonie fand in Anwesenheit des kenianischen Staatspräsidenten William Ruto und des Bundeskanzlers Olaf Scholz statt. Das Abkommen sieht eine Stärkung der regulären Migration zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sowie ein Regelungswerk für leichtere Rückführungen ausreisepflichtiger Staatsbürger vor.
Begrenzung irregulärer Migration
Innenministerin Nancy Faeser dankte bei der Zeichnungszeremonie den kenianischen Partnern für die gute Zusammenarbeit. „Wir wollen Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht konsequent durchsetzen – das ist ein wichtiger Baustein zur Begrenzung der irregulären Migration. Dafür haben wir gute Vereinbarungen getroffen. Auf der anderen Seite wollen wir qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen, die wir in vielen Bereichen unserer Wirtschaft dringend brauchen“
, sagte die Ministerin. Außerdem eröffnet die Bundesregierung mit dem Abkommen Chancen für die Berufsausbildung oder das Studium in Deutschland.
Fachkräfte gewinnen und Rückführungen ermöglichen
Ein wichtiger Teil des Abkommens ist die vereinbarte Rückführungskooperation. Als erstes Land aus Subsahara-Afrika hat Kenia der Identifizierung von Ausreisepflichtigen mittels biometrischem Datenabgleich zugestimmt. Außerdem sollen auch abgelaufene Pässe und Personalausweise als Reisedokumente akzeptiert werden, um Rückführungen zu ermöglichen, ebenso wie eine längere Gültigkeitsdauer von Passersatzpapieren.
Die Vereinbarungen zur Migration von Arbeits- und Fachkräften spiegeln im Wesentlichen die Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetztes wieder. Zudem sind Kooperationen im Bereich der Berufsausbildung sowie die Stärkung der Zuwanderung zum Zwecke des Studiums in Deutschland vorgesehen.
Migrationspartnerschaften mit anderen Ländern
Die Bundesregierung ist mit zahlreichen Ländern in vertraulichen Gesprächen und Verhandlungen. Dazu zählen unter anderem Georgien, Moldau, Usbekistan, Kirgisistan, Kenia, Kolumbien, Marokko, Ghana und die Philippinen.
Migrationspartnerschaften gestalten sich mit jedem Land unterschiedlich. Sie können auf völkerrechtlichen Verträgen basieren, in anderen Fällen sind gemeinsame Erklärungen (Memorandums of Understanding - MoUs) oder die Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen für eine praxistaugliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sinnvoller.