Disziplinarstatistik für das Jahr 2023 veröffentlicht

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst , Datum: 27.08.2024

Zahl der Disziplinarverfahren wie in den Vorjahren insgesamt auf einem stabilen niedrigen Niveau.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat erstellt regelmäßig eine Jahresstatistik über abgeschlossene Disziplinarverfahren der obersten Bundesbehörden mit ihren nachgeordneten Bereichen. Ein dieser Disziplinarstatistik vergleichbares Instrument der Transparenz weist weder die Privatwirtschaft auf, noch ist es ist bislang in den Ländern einheitlicher Standard, solche Statistiken zu veröffentlichen.

Die im Jahr 2023 gegen Bundesbeamtinnen und -beamte verhängten Disziplinarmaßnahmen bleiben auf einem stabilen niedrigen Niveau. Die lange Verfahrensdauer insbesondere bei schweren Dienstvergehen soll durch die aktuelle Reform des Bundesdisziplinargesetzes deutlich verkürzt werden. Da die gesetzlichen Änderungen zum 1. April 2024 in Kraft getreten sind, haben sie noch keine Auswirkungen auf die Disziplinarstatistik für das Jahr 2023.

Im vergangenen Jahr wurden 723 Verfahren gegen Beamtinnen und Beamte des Bundes abgeschlossen. In weniger als der Hälfte der Verfahren (321) wurde eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der beim Bund tätigen Beamtinnen und Beamten entspricht dies 0,13 Prozent. Die Zahl der Disziplinarverfahren bleibt wie in den Vorjahren insgesamt auf einem stabilen niedrigen Niveau. 372 Disziplinarverfahren wurden eingestellt. Davon umfasst sind Einstellungen aufgrund einer nicht erwiesenen Dienstpflichtverletzung ebenso wie Fälle, in denen gegen die Beamtin bzw. den Beamten bereits im Straf- oder Bußgeldverfahren eine Sanktion verhängt wurde oder die Betroffenen nach beamtenrechtlichen Vorschriften während des Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entlassen wurden.

Mit einem Gesamtanteil von etwa 53 Prozent wurde die Geldbuße wie in den Vorjahren als häufigste Maßnahme verhängt. Zugleich wurde die schwerste Disziplinarmaßnahme Entfernung aus dem Dienst (Gesamtanteil von etwa 4 Prozent) vergleichsweise selten ausgesprochen. Die Statistik zeigt, dass das disziplinarrechtliche Instrumentarium in seiner gesamten Bandbreite ausgeschöpft und die zur Verfügung stehenden Disziplinarmaßnahmen auch bei schweren Dienstvergehen konsequent angewandt werden.

Die vom BMI in jedem Jahr veröffentlichte Jahresstatistik belegt aber auch, dass Disziplinarverfahren im Durchschnitt lange dauern. Um Disziplinarverfahren zu beschleunigen und insbesondere bei schweren Dienstvergehen schneller eine wirksame Disziplinarmaßnahme verhängen zu können, wurde die Reform des Bundesdisziplinargesetzes mit dem zum 1. April 2024 in Kraft getretenen „Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (BGBl. 2023 I Nr. 389) umgesetzt.

Zentrales Anliegen der Neuerungen ist eine Beschleunigung der Disziplinarverfahren beginnend mit der Einleitung des Verfahrens bis hin zur Bestands- bzw. Rechtskraft der Entscheidung.