Rechtsextremistische Vereinigungen "COMPACT-Magazin GmbH" und "CONSPECT FILM GmbH" verboten

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 16.07.2024

Beschlagnahmungen nach Durchsuchungen von 14 Objekten in vier Bundesländern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische "COMPACT-Magazin GmbH" sowie die "CONSPECT FILM GmbH" verboten. Die Organisationen richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Unternehmen durch Vereinsverbote verboten werden.

Seit den frühen Morgenstunden durchsuchten 339 Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf richterliche Anordnung 14 Objekte. Dabei wurden Magazine, Smartphones, IT, Bargeld, Gold, Datenträger, Dokumente, Merchandising-Artikel und sonstige im Online-Shop des Vereins vertriebene Produkte, Bühnentechnik, Fahrzeuge, Büromöbel, Firmenkonten und Kontounterlagen beschlagnahmt. Die Webseiten sind bereits gesperrt. Die Social-Media-Plattformen, auf denen die verbotene rechtsextremistische Organisation Kanäle betreibt, wurden wegen deren Abschaltung kontaktiert.

Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten.

Geistige Brandstifter stoppen

"Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen,“ so Bundesinnenministerin Faeser.

Die "COMPACT-Magazin GmbH" verbreitet mit einem monatlich erscheinenden "COMPACT-Magazin" und dem Online-Videokanal "COMPACT-TV" sowie in zahlreichen sozialen Medien antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Durch die Popularisierung und der weitreichenden Verbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut der "Neuen Rechten" propagiert sie ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht "ethnisch Fremde" aus dem Staatsvolk ausschließen will.

Die Inhalte der "COMPACT-Magazin GmbH" zielen auch darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Ihnen werden pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zugeschrieben. Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden.

An den heutigen Maßnahmen und deren Vorbereitung waren die jeweiligen Landespolizeien und Landesämter für Verfassungsschutz sowie die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser dankte, den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen und besonders den Einsatzkräften, die heute umfassende Durchsuchungsmaßnahmen vorgenommen haben.

FAQ zum Verbot der "COMPACT-Magazin GmbH" sowie die "CONSPECT FILM GmbH"

Warum wurde die Vereinigung "COMPACT-Magazin GmbH" verboten?

"COMPACT-Magazin GmbH" ist bereits über einen langen Zeitraum im Fokus des Bundesamts für Verfassungsschutz und wurde in diesem Zusammenhang bereits Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall war zuvor im März 2020 erfolgt.

"COMPACT-Magazin GmbH" wurde verboten, weil es sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Bei der Verwirklichung seiner verfassungsfeindlichen Ziele nimmt "COMPACT-Magazin GmbH" eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein. Diese aggressiv-kämpferische verfassungsfeindliche Grundhaltung prägt den Charakter von COMPACT. Es erfüllt daher die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Variante 2 in Verbindung mit § 17 Nummer 1 Alternative 1 des Vereinsgesetzes (VereinsG).

Ein Medienunternehmen ist doch kein Verein?

Auch Unternehmen können unter den Voraussetzungen des § 17 VereinsG durch Vereinsverbote verboten werden. "COMPACT-Magazin GmbH" sowie "CONSPECT FILM GmbH" richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes in Verbindung mit § 17 Nummer 1 VereinsG.

Inwieweit hat bei dem Verbot von COMPACT auch eine Abwägung mit Blick auf die Presse- und Meinungsfreiheit stattgefunden?

Für eine funktionierende Demokratie sind Presse- und Meinungsfreiheit elementare Voraussetzungen. Gleichwohl haben auch diese Freiheiten Grenzen. Die "COMPACT-Magazin GmbH" missbraucht ihre Medienerzeugnisse gezielt als Sprachrohr, um ihre verfassungsfeindlichen Zielsetzungen reichweitenstark zu verbreiten. Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die rassistischen, antisemitischen, minderheitenfeindlichen, geschichtsrevisionistischen oder verschwörungstheoretischen Publikationen, die offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden. Als Ergebnis der Güterabwägung müssen Meinungs-, Presse-, und Rundfunkfreiheit folglich hinter dem mit dem Vereinsverbot verfolgten Ziel zurückstehen, um drohenden Gefährdungen des Staates, seines Bestandes und seiner Grundordnung, die aus verfassungswidrigen Bestrebungen erwachsen können, wirksam entgegenzuwirken.

Wurden in der Vergangenheit bereits andere Medienerzeugnisse verboten?

Ja, zum Beispiel "Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH" im Jahr 2019 oder die Internetplattform "Linksunten.Indymedia" im Jahr 2017 oder die neonazistische Internetplattfom "Altermedia" im Jahr 2016.

Was wurde genau verboten?

"COMPACT-Magazin GmbH" einschließlich seiner Teilorganisation "CONSPECT FILM GmbH" wurde verboten und aufgelöst. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die "COMPACT-Magazin GmbH" zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.

Ebenso ist der Betrieb der Internetseiten von COMPACT-Magazin GmbH und sämtlicher Benutzerkonten in allen sozialen Netzwerken verboten. Sämtliche Benutzerkonten in allen sozialen Netzwerken sind zu schließen.

Darüber hinaus wurde verboten, Kennzeichen der "COMPACT-Magazin GmbH" für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Die entsprechenden Symbole, auf die sich das Verbot bezieht, sind am Vollzugstag um 6:00 Uhr im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.