Rechtsextremistische Vereinigungen "COMPACT-Magazin GmbH" und "CONSPECT FILM GmbH" verboten
Meldung Sicherheit 16.07.2024
Beschlagnahmungen nach Durchsuchungen von 14 Objekten in vier Bundesländern.
Nachdem das BMI am 16. Juli 2024 den rechtsextremistischen Verein „COMPACT-Magazin GmbH" nebst seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH" verboten hatte, hatten die Betroffenen am 24. Juli 2024 gegen das Verbot geklagt und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist am 14. August 2024 dem Antrag der „COMPACT-Magazin GmbH" gefolgt und hat die aufschiebende Wirkung der Klage des Vereins gegen sein Vereinsverbot bis zur Entscheidung in der Hauptsache wiederhergestellt. Zunächst hat das BVerwG im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung bestätigt, dass es sich bei der „COMPACT-Magazin GmbH" um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes handelt und ein Vorgehen gegen die „COMPACT-Magazin GmbH" als rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Organisation mit den Mitteln des Vereinsrechts möglich ist, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens aber mit Blick auf den prägenden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit als offen bezeichnet. Bei der im Eilrechtsschutzverfahren erforderlichen Folgenabwägung hat das BVerwG angesichts der mit dem Sofortvollzug des Verbots verbundenen sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots der „COMPACT-Magazin GmbH" dem Aussetzungsinteresse der „COMPACT-Magazin GmbH" Vorrang vor dem öffentlichen Interesse der sofortigen Vollziehung des Vereinsverbots eingeräumt. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache darf die „COMPACT-Magazin GmbH" ihre Tätigkeit daher fortführen.
Das BMI hat das aus seiner Sicht verfassungsfeindliche, aggressiv-kämpferische Agieren der „COMPACT-Magazin GmbH" in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch umfassendes Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt. Das BMI wird daher seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren weiter detailliert darlegen und den prägenden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit weiter substantiieren. Auch die bei den richterlich angeordneten Durchsuchungen im Zuge des Vollzugs des Vereinsverbots sichergestellten Beweismittel dürfen weiterhin in das Hauptsacheverfahren einfließen und werden vom BMI derzeit entsprechend ausgewertet.
Wesentliche Gründe für das Verbot der durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Organisation sind:
In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreitet die „COMPACT-Magazin GmbH" antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Sie agitiert gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht. In ihren Publikationen und Online-Auftritten propagiert die „COMPACT-Magazin GmbH" ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht "ethnisch Fremde" aus dem Staatsvolk ausschließen will. Die Menschenwürde derer wird missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passen. Die "COMPACT-Magazin GmbH" bedient sich dabei einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik und nutzt gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen.
Die von der "COMPACT-Magazin GmbH" verbreiteten Inhalte zielen zudem darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Ihnen werden pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität zugeschrieben. Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Die "COMPACT-Magazin GmbH" verbreitet zudem antisemitische Inhalte. Dabei werden Verschwörungserzählungen etwa von einer omnipotenten jüdischen Finanzelite verbreitet, um Hass gegen Jüdinnen und Juden zu schüren.
Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden. Die zentrale Rolle der "COMPACT-Magazin GmbH" liegt in der Popularisierung und weitreichenden Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankenguts der "Neuen Rechten" über zahlreiche Publikationen und Veranstaltungen. Die „COMPACT-Magazin GmbH" ist ein zentraler Akteur bei der Vernetzung der "Neuen Rechten". So weist die Vereinigung enge Verbindungen zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung" (IB) und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum auf. Die enge Vernetzung zeigt sich unter anderem in der wechselseitigen Teilnahme an und Unterstützung von Veranstaltungen.