Upgrade für ein Digitales Deutschland ist da: Das OZG-Änderungsgesetz tritt in Kraft
Meldung IT & Digitalpolitik 24.07.2024
Das OZG-Änderungsgesetz tritt in Kraft. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung profitieren ab sofort von einer schnelleren Verwaltungsdigitalisierung.
Es ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung in Deutschland: Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) tritt am 24. Juli 2024 in Kraft.
Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung
Das Gesetz ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses und bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, aber auch der Verwaltung selbst eine Vielzahl von Mehrwerten. Das zentrale Ziel ist die spürbare Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung. Damit kommt es zu mehr Standardisierung und einem breiten Onlineangebot an nutzerfreundlichen Verwaltungsleistungen.
Erfolgreicher Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes untermauert die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele zur Modernisierung der deutschen Verwaltung, zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich.
Das Inkrafttreten des Gesetzes markiert den erfolgreichen Abschluss eines langwierigen Verfahrens. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 14. Juni 2024 im zweiten Anlauf zugestimmt. Nach dem Beschluss im Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 wurde der Gesetzentwurf im Bundesrat zunächst abgelehnt. Die Bundesregierung rief den Vermittlungsausschuss an. Am 12. Juni 2024 konnte dort dann eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden, die alle Interessen berücksichtigt.
Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
Umsetzungsstand-
Gesetz ist verkündet 23.07.2024
Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes wird zugleich dessen Umsetzung begonnen. Die Vorteile des Gesetzes sollen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung schnellstmöglich im Alltag spürbar werden. Aus diesem Grund werden Bund, Länder und Kommunen bei den verschiedenen Umsetzungsvorhaben auch weiterhin eng zusammenarbeiten.