Für ein Höchstmaß an Sicherheit

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 19.07.2024

Binnengrenzkontrollen zu Frankreich im Zeitraum vom 20. Juli bis 30. September 2024.

Auf Anordnung von Bundesinnenministerin Faeser wird es im Zusammenhang mit den Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris an der deutschen Landgrenze sowie im Flugverkehr zu Frankreich vorübergehende Binnengrenzkontrollen geben. Diese finden im Zeitraum vom 20. Juli bis 30. September 2024 statt.

"Gemeinsam mit Frankreich tun wir alles für die Sicherheit der Olympischen Spiele in Paris", betont Bundesinnenministern Faeser.

Die für die Europameisterschaft an allen deutschen Binnengrenzen angeordneten Kontrollen laufen am 19. Juli aus.

Die vorübergehend angeordneten Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landgrenzen im Osten und Süden laufen dagegen weiter: zu Österreich, der Schweiz, Polen und Tschechien. Diese Maßnahmen sind aktuell bis einschließlich 15. Dezember 2024 bzw. bis einschließlich 11. November 2024 (Österreich) angeordnet.

Außerdem wird es an allen Binnengrenzen Deutschlands – wie bereits vor der Fußball-EM - Schleierfahndungen mit gezielten Kontrollen geben.

Wieso werden die bundesweiten Grenzkontrollen nicht über die Fußball-EM hinaus verlängert?

Für die Anordnung anlassbezogener, vorübergehender Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen gelten hohe rechtliche Hürden. Diese setzen stets z. B. eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit voraus. "Wer zu Nachbarstaaten wie den Niederlanden oder Dänemark weiter Grenzkontrollen fordert, muss auch die gravierenden Folgen für Pendler, Reisende, Handel und Wirtschaft rechtfertigen – und begründen können, wie dies mit europäischem Recht im Einklang stehen soll", betont auch Innenministerin Faeser.