Stärkung der Sicherheit und technologischen Souveränität der deutschen 5G-Mobilfunknetze

Typ: Meldung , Datum: 11.07.2024

Bundesregierung schließt Verträge mit Telekommunikationsunternehmen

In 5G-Kernnetzen dürfen bis spätestens Ende 2026 keine Komponenten von Huawei und ZTE mehr eingesetzt werden. In den 5G-Zugangs- und Transportnetzen sind bis spätestens Ende 2029 die kritischen Managementsysteme der beiden Hersteller zu ersetzen. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den deutschen Mobilfunkanbietern Telekom, Vodafone und Telefónica geeinigt. "Wir haben die Risiken durch kritische Komponenten chinesischer Hersteller in deutschen 5G-Mobilfunknetzen sehr genau geprüft", betonte Innenministerin Faeser auf der Pressekonferenz im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor blauem Hintergrund
"Wir schützen die zentralen Nervensysteme des Wirtschaftsstandorts Deutschland – und wir schützen die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger, von Unternehmen und des Staates."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

5G-Moblifunknetze sind Teil der kritischen Infrastruktur

Nach umfangreichen Ermittlungen hat das BMI für die Bundesregierung in den vergangenen Wochen individuelle Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica geführt. Die Verhandlungen über den weiteren Einsatz kritischer Komponenten in den 5G-Mobilfunknetzen konnte das BMI nun mit einer Einigung abschließen. Öffentlich-rechtliche Verträge mit allen drei Betreibern werden aktuell unterzeichnet.

Die Verträge verpflichten die Mobilfunkbetreiber, bis spätestens Ende 2026 keine kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mehr in ihren 5G-Kernnetzen einzusetzen. Außerdem sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, bis Ende 2029 die kritischen Funktionen der 5G-Netzwerkmanagementsysteme der Hersteller Huawei und ZTE in ihren Zugangs- und Transportnetzen des 5G-Mobilfunknetzes durch technische Lösungen anderer Hersteller zu ersetzen. "Das gilt für die 5G-Netze überall in Deutschland und nicht beschränkt auf einige wichtige Standorte", sagte die Ministerin.

Nationale Sicherheitsstrategie: besserer Schutz der kritischen Infrastruktur

Die Bundesregierung hat in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie beschlossen, kritische Infrastrukturen wie die öffentlichen 5G-Mobilfunknetze besser zu schützen und Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern zu verringern. Insbesondere die Telekommunikationsnetze sind vor hybriden und Cyberangriffen zu schützen, die schnell zu einer existentiellen Bedrohung werden können. Um kritische Verwundbarkeiten und Abhängigkeiten zu vermeiden, ist daher auf vertrauenswürdige Hersteller zu setzen. "Wir müssen Sicherheitsrisiken verringern und anders als in der Vergangenheit einseitige Abhängigkeiten vermeiden. Wir müssen unabhängiger und krisenfester werden", so Innenministerin Faeser.

Forum zur Umsetzung eingerichtet

Parallel zu der Einigung wurde die Einrichtung eines Forums verabredet, um gemeinsam Lösungen für die Umsetzung und Förderung der in den Verträgen vereinbarten Ziele zu erarbeiten. An dem Forum sollen sich neben der Bundesregierung alle Betreiber von 5G-Mobilfunknetzen sowie Industriepartner und Hersteller beteiligen. Das Forum soll auch einen strukturierten Dialog über offene Schnittstellen, 6G-Standards, den Schutz der Netze sowie Informations- und Cybersicherheit gewährleisten.

FAQ zu 5G Mobilfunk

Was ist 5G?

5G ist die Weiterentwicklung der bisherigen Mobilfunkstandards. Die „Mobilfunkgenerationen“ (2G, 3G, 4G, 5G) unterscheiden sich im Wesentlichen in der Geschwindigkeit der Datenübertragung. 

Die 5G-Technologie gilt heute als eine der wichtigsten Infrastrukturen, der für die Vernetzung von immer mehr Bereichen des Lebens notwendig ist - wie zum Beispiel Kommunikation, Energieversorgung oder Logistik.

Mehr Infos: BSI zu 5G

Was sind Kernnetze? Was sind Zugangs- und Transportnetze?

Wer die Technik hinter 5G-Mobilfunk verstehen will, muss bei den Grundlagen anfangen. Jedes Mobilfunknetz besteht aus

  • dem Kernnetz des Netzbetreibers: Das ist die „Schaltzentrale“ mit Anbindung ans Internet.
  • dem Transportnetz: Das ist die Verbindung zwischen Kernnetz und dem funkbasierten Zugangsnetz.
  • dem Zugangsnetz: Damit sind im Wesentlichen Basisstationen mit ihren Antennen gemeint.
  • den Endgeräten, also vielen Millionen Smartphones, Tablets, vernetzten Sensoren und Maschinen

Mehr Informationen zum Mobilfunkstandard 5G und den Netzen finden Sie hier https://www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/informieren/mobilfunktechnik/wie-funktioniert-5g-mobilfunk/

Warum sind die Komponenten der Unternehmen Huawei und ZTE ein Sicherheitsrisiko?

Die Bundesregierung hat in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie beschlossen, kritische Infrastrukturen wie die öffentlichen 5G-Mobilfunknetze besser zu schützen und Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern zu verringern. Insbesondere die Telekommunikationsnetze sind vor hybriden und Cyberangriffen zu schützen, die schnell zu einer existentiellen Bedrohung werden können. Um kritische Verwundbarkeiten und Abhängigkeiten zu vermeiden, ist daher auf vertrauenswürdige Hersteller zu setzen.

Wie lief das Prüfverfahren?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hatte gegenüber den Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica in 2023 jeweils eine Prüfung nach § 9b Abs. 4 BSI-Gesetz zu der Frage eingeleitet, ob und inwieweit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch den Einsatz bestimmter kritischer Komponenten der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE in den öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen voraussichtlich beeinträchtigt wird.

Das BMI kann im Einvernehmen mit weiteren Ministerien der Bundesregierung dem Betreiber einer kritischen Infrastruktur den weiteren Einsatz kritischer Komponenten untersagen oder Anordnungen erlassen, wenn der weitere Einsatz dieser Komponenten die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt, insbesondere, wenn der Hersteller der kritischen Komponenten nicht vertrauenswürdig ist. Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen kann insbesondere berücksichtigt werden, ob

  1. der Hersteller unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert wird,
  2. der Hersteller bereits an Aktivitäten beteiligt war oder ist, die nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Nordatlantikvertrages oder auf deren Einrichtungen hatten, oder
  3. der Einsatz der kritischen Komponente im Einklang mit den sicherheitspolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder des Nordatlantikvertrages steht.

Bis wann müssen die Komponenten aus dem 5G-Netz entfernt werden?

Das BMI hat öffentlich-rechtliche Verträge mit den Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica unterzeichnet. Die Verträge verpflichten die Mobilfunkbetreiber, bis spätestens Ende 2026 keine kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mehr in ihren 5G-Kernnetzen einzusetzen. Außerdem sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, bis Ende 2029 die kritischen Funktionen der 5G-Netzwerkmanagementsysteme der Hersteller Huawei und ZTE in ihren Zugangs- und Transportnetzen des 5G-Mobilfunknetzes durch technische Lösungen anderer Hersteller zu ersetzen. 

Was zählt zur kritischen Infrastruktur?

Wasser, Strom, Lebensmittel oder der öffentliche Nahverkehr sind in Deutschland alltägliche Dinge. Dabei sind sie lebensnotwendig. Die Versorgung mit diesen und weiteren unentbehrlichen Gütern und Dienstleistungen übernehmen in Deutschland sogenannte Kritische Infrastrukturen (KRITIS). Dazu gehören zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, der Verkehr, aber auch die medizinische Versorgung

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