Neues Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Kraft

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 27.06.2024

Einbürgerungen sind schneller möglich, die Voraussetzungen sind aber strenger geworden.

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Zugleich werden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger. Hier gilt: RassismusAntisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser
"Ich freue mich sehr, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht jetzt in Kraft tritt. Im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe müssen wir Fachkräften die Perspektive geben, in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden zu können."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Was erwarten wir von Menschen, die Deutschland zu ihrer Heimat machen wollen?

  • Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar. Hierzu wurde auch der Fragenkatalog des Einbürgerungstests erweitert.
  • Wer durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet, kann nicht eingebürgert werden. Das schließt eine Mehrehe mit ein.
  • Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass man den Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen grundsätzlich allein bestreiten kann.
  • Gast- und Vertragsarbeiter haben einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung Deutschlands geleistet. Sie haben aber in der Vergangenheit kaum Integrationsangebote erhalten. Als Sprachnachweis genügt daher nun, dass sie sich im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme mündlich verständigen können. Auf den Einbürgerungstest wird verzichtet.
  • Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt. Staatsangehörigkeitsbehörden erhalten die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden.

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Was ändert sich, um Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen?

  • Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird in Deutschland Mehrstaatigkeit zugelassen. Für die Einbürgerung gelten künftig klare und nachvollziehbare Regeln: Nachgewiesen werden müssen unter anderem eine gelungene Integration, gute Deutschkenntnisse sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes.
  • Eine Einbürgerung ist künftig in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich. Für Menschen, die sich besonders gut integriert haben, ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn sie im Job herausragende Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sehr gut Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können.
  • Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.