Chancenkarte für gezielte Fachkräfteeinwanderung kommt

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 31.05.2024

Mit Inkrafttreten der dritten und letzten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes können dringend benötigte Fachkräfte nun gezielt auf dem deutschen Arbeitsmarkt einen Job suchen.

Das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsrecht schafft angesichts des massiven Bedarfs an Fachkräften in vielen Branchen neue Möglichkeiten, um in Deutschland zu arbeiten. Ab dem 1. Juni 2024 wirken nun weitere Elemente des Regelungspakets, insbesondere die zur Chancenkarte. „Wir setzen auf Sprachkenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen, um motivierte und talentierte Kräfte nach Deutschland zu holen. Das zählt für die Chancenkarte. So können Menschen mit Erfahrung und Potenzial schneller und einfacher einen passenden Job finden und mit anpacken", betont Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser
"Wir sorgen dafür, dass die Arbeits- und Fachkräfte in unser Land kommen können, die unsere Wirtschaft seit Jahren dringend braucht."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Voraussetzungen für die Chancenkarte

Bei der Chancenkarte handelt sich um eine neuartige Aufenthaltserlaubnis, um zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Die Chancenkarte kann auf zwei Wegen erworben werden:

  1. Man ist bereits Fachkraft im aufenthaltsrechtlichen Sinne. Dies bedeutet, man hat einen deutschen bzw. anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschluss. In diesem Fall gibt es keine weiteren besonderen Voraussetzungen für die Erteilung der Chancenkarte.
  2. Wenn man keine Fachkraft ist, steht der Weg zu einer Chancenkarte unter folgenden Voraussetzungen offen:
  • Man kann eine ausländische Berufsqualifikation oder einen ausländischen Hochschulabschluss Beides muss nicht in Deutschland, sondern im Land des Erwerbs staatlich anerkannt sein.
  • Man kann einfache (Niveau A1) deutsche oder gute (Niveau B2) englische Sprachkenntnisse

Hat man diese Eintrittsvoraussetzungen erfüllt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Punkte zu sammeln. Es gibt unterschiedlich viele Punkte zum Beispiel für:

  • einen (Teil-)Anerkennungsbescheid einer deutschen Anerkennungsstelle
  • Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch
  • Berufserfahrung im Bereich der Berufsqualifikation oder des Hochschulabschlusses
  • Berufsqualifikation/Hochschulabschluss in einem Engpassberuf
  • Einhaltung bestimmter Altersgrenzen bei Beantragung der Chancenkarte
  • rechtmäßigen Voraufenthalt in Deutschland
  • Partner/in erfüllt die Voraussetzungen für eine Chancenkarte ebenfalls und beantragt diese auch.

Derzeit müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden, um eine Chancenkarte zu bekommen. Dies ist nur in Kombination verschiedener Merkmale möglich.

Während der Zeit der Jobsuche sind Nebenbeschäftigungen und Probebeschäftigungen möglich. Die Chancenkarte wird in der Regel für ein Jahr erteilt. In Fällen, in denen die Jobsuche zwar zu einer qualifizierten Beschäftigung führt, aber nicht alle Voraussetzungen für einen Erwerbstitel erfüllt werden, kann die Chancenkarte mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Kontingent der Westbalkanregelung wird verdoppelt

Ein weiteres Element, das ab dem 1. Juni 2024 wirkt, ist das zur Erweiterung der Westbalkanregelung. Die Westbalkanregelung ist ein intensiv genutzter Arbeitsmarktzugang für Angehörige der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Er ist einer der wichtigsten Wege der Erwerbsmigration aus Drittstaaten nach Deutschland auf dem europäischen Kontinent. Das Kontingent wird deshalb ausgebaut und von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verdoppelt. Mit Inkrafttreten dieser Elemente sind alle Stufen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft getreten.