Einreiseerleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 28.05.2024

Ukrainische Staatsangehörige können auch weiter zunächst bis Ende des Jahres ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit Zustimmung des Bundesrates vom 17. Mai 2024 die Einreiseerleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine zum fünften Mal verlängert. Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige sowie staatenlose Geflüchtete aus der Ukraine mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine können bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin ohne Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet einreisen.

Hierfür wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bereits zum fünften Mal verlängert und inhaltlich angepasst. Die Bundesregierung reagiert damit auf die anhaltende Aggression durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine.

Anders als bisher sind Staatenlose und nichtukrainische Drittstaatsangehörige, die nicht über einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine verfügten, nicht mehr vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und benötigen für die Einreise ein Visum. Damit werden die Erleichterungen bei Einreise und Aufenthalt auf den Personenkreis beschränkt, der europarechtlich zwingend schutzberechtigt ist.

Weitere Informationen - auch mit Übersetzungen in englisch, ukrainisch und russisch - finden Sie unter Germany4Ukraine.