Rückführungsverbesserungsgesetz im Bundestag beschlossen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 18.01.2024

Voraussetzung für Akzeptanz von Migration in der Gesellschaft und funktionierende Integration von Schutzsuchenden sind konsequente Abschiebungen, wo kein Bleiberecht besteht.

Der Bundestag hat heute abschließend über den Regierungsentwurf zum Rückführungsverbesserungsgesetz beraten, das Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer vereinfachen soll. Mit dem neuen Gesetz sollen Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer vereinfacht werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser fasst zusammen: "Ich will, dass wir zu jeder Zeit sagen können: Wir tun alles für die Sicherheit der Menschen in Deutschland. Ich will, dass wir unsere Kommunen vor Überlastung bewahren. Und ich will, dass wir jenen Schutz bieten, die Schutz bedürfen."

Rückführungsverfahren werden beschleunigt

„Deutschland ist ein solidarisches Land. Wer vor Krieg und Terror zu uns flieht, kann auf unseren Schutz und unsere Unterstützung setzen", so Innenministerin Faeser im Bundestag. Voraussetzung für Aktzeptanz in der Gesellschaft und funktionierende Integration sei, dass wer kein Bleiberecht hat, Deutschland auch wieder verlassen muss.

Hierfür sieht das Gesetz erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei und eine Erweiterung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage vor. Die Suche nach Dokumenten und Daten zur Identität des Betroffenen, um etwa seinen Heimatstaat festzustellen, soll ebenso erleichtert werden, wie das Auffinden ausreispflichtiger Personen in Gemeinschaftsunterkünften, wofür Beamte künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen. Abschiebungen müssen nicht mehr angekündigt werden - es sei denn Familien mit Kindern unter zwölf Jahren sind betroffen.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Faeser
"Wir schützen Menschen, die vor Krieg und Terror fliehen. Und wir zeigen gleichzeitig Haltung und Härte, wo es notwendig ist."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Bundestag

Erleichterung bei Abschiebungen von Gefährdern und kriminellen Vereinigungen

Ebenfalls vorgesehen ist, Straftäter und Gefährder konsequenter und schneller abzuschieben. Auch die Organisierte Kriminalität und Schleuser werden stärker ins Visier genommen. "Unser Grundsatz ist und bleibt: Wer in kriminellen Netzwerken operiert, muss die Konsequenzen spüren. Auch was das Aufenthaltsrecht angeht“, betonte Faeser. Das gelte insbesondere für Schleuser und ihr menschenverachtendes Geschäft. Im Gesetz ist auch vorgesehen, die Mindest- und Höchststrafen in diesem Bereich zu erhöhen und die Ausweisung verurteilter Schleuser zu erleichtern. 

  • Abschiebungen in 2023

  • 16.430

    wurden insgesamt 2023 durchgeführt

  • +3.485

    im Vergleich zum Vorjahr

  • +27%

    im Vergleich zum Vorjahr