"Neues Staatsangehörigkeitsrecht entspricht den Anforderungen der Zeit"
Meldung Verfassung 19.01.2024
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundestag beschlossen.
Der Bundestag hat heute abschließend über den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beraten. Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll Deutschland für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiver machen und gut integrierten Menschen eine Perspektive schaffen. Mit dem Gesetzesvorhaben leitet die Bundesregierung einen längst überfälligen Paradigmenwechsel ein.
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte soll mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts eine dauerhafte Bleibeperspektive entstehen. Das Gesetz zielt aber auch auf die Menschen, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit stehe am Ende einer gelungenen Integration, so Faeser. Eine doppelte Staatsbürgerschaft soll laut Gesetzesentwurf möglich sein, eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren und bei besonders guter Integration, zum Beispiel durch hohes gesellschaftliches Engagement, bereits nach drei Jahren ermöglicht werden. Gleichzeitig stellt das Gesetz hohe Anforderungen, bspw. sehr gute Deutschkenntnisse und eine wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Staat.
Klares Bekenntnis zu den Werten unserer Verfassung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont: "Wir lassen keinen Zweifel: Wer sich nicht zu den Werten unserer Verfassung bekennt, kann kein deutscher Staatsangehöriger werden! Und das stellen wir sicher!"
Denn deutscher Staatsangehöriger kann nur werden, wer sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt. Die Existenz und Sicherheit Israels sind Teil der deutschen Staatsräson und jüdisches Leben gehört zu Deutschland. Wer Teil unserer Gesellschaft sein will, muss diese entscheidenden Lehren aus der deutschen Vergangenheit mittragen.