Migrationsabkommen mit Georgien unterzeichnet

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 19.12.2023

Bundesinnenministerin Faeser mit Sonderbevollmächtigtem Stamp in Georgien, um Migrationsabkommen zu unterzeichnen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 19.12.2023 im Zuge einer Reise in die georgische Hauptstadt Tiflis mit dem Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ein gemeinsames Migrationsabkommen mit ihrem georgischen Amtskollegen Gomelauri unterzeichnet. "Wir werden mit dem Abkommen die bereits gute Zusammenarbeit bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Menschen weiter stärken. Das ist ein weiterer Schritt zu einer wirksamen Begrenzung der irregulären Migration", sagte Innenministerin Faeser vor der Reise.

Die Migrationsvereinbarung dient als Grundlage, um künftig im Interesse beider Staaten irreguläre Migration dauerhaft zu reduzieren. Georgien kommt diesbezüglich eine besondere Bedeutung zu. Denn allein von Januar bis November 2023 kamen 15,6% der abgelehnten Asylerstanträge in Deutschland aus Georgien und Moldau. Auch mit der Republik Moldau werden aktuell Gespräche geführt, um eine entsprechende Vereinbarung auf den Weg zu bringen.

Asylanträge von Georgiern:

  • 8.993 Asylanträge von Januar bis Ende November, davon

  • 8.062 Erstanträge

  • Die Schutzquote liegt bei 0,3%

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag umfangreiche Reformen verabredet, um einen Paradigmenwechsel zur Reduzierung irregulärer Migration und Stärkung legaler Migration einzuleiten. Dazu gehören unterschiedliche Maßnahmen. Die Erarbeitung von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ist dabei ein Baustein, der auf eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit Herkunftsländern angelegt ist.

Mit der vom Sonderbevollmächtigten Stamp vorbereiteten deutsch-georgischen Vereinbarung über Migration und Mobilität macht die Bundesregierung nach Unterzeichnung des deutsch-indischen Abkommens im Dezember 2022 nun innerhalb eines Jahres einen weiteren bedeutsamen Schritt im Bereich der Migrationspartnerschaften. Neben Moldau verhandelt die Bundesregierung aktuell mit Kenia, Kolumbien, Usbekistan, Kirgisistan und Marokko.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Faeser
"Mit Migrationsabkommen ordnen und steuern wir Migration. Wir ermöglichen die Einwanderung von Fachkräften, die wir in vielen Branchen dringend benötigen. Zugleich vereinbaren wir verbindlich, dass Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland wieder zurückkehren."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Das bedeutet das Migrationsabkommen mit Georgien

Menschen in Georgien droht in aller Regel keine politische Verfolgung. Die Anerkennungsquote von Asylanträgen liegt bei 0,3 Prozent. Daher hat der Deutsche Bundestag am 16. November 2023 und der Bundesrat am 15. Dezember 2023 beschlossen, Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsländer einzustufen. Damit können die Verfahren bei der Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland deutlich beschleunigt werden.

Mit dem Migrationsabkommen werden außerdem Perspektiven für Saisonarbeitskräfte geschaffen.

Es werden gezielt Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausgebaut, um den Ausstieg aus prekären Arbeitsverhältnissen von georgischen Staatsangehörigen in Drittstaaten zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Georgien eine bilaterale Expertengruppe unter Beteiligung der relevanten Ministerien und Stellen eingerichtet. 

Zudem wird durch das Abkommen die Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung von Fachkräften des Bildungsaustauschs gestärkt. Deutschland und Georgien verpflichten sich, die länderübergreifende Zusammenarbeit durch den Austausch von Studierenden, Auszubildenden und Forschenden im Rahmen bestehender Programme zu stärken. Dazu zählen unter anderem Projeke, die einen Fokus auf den europäischen Forschungsraum legen oder Reformen begleiten.