BMI-Vorhaben umgesetzt

Typ: Meldung , Datum: 15.12.2023

Migration, Integration, Sicherheit: Der Bundesrat hat heute einer Vielzahl wichtiger BMI-Gesetze zugestimmt

Mit 53 Punkten auf der Tagesordnung ist der Bundesrat am 15. Dezember in seine elfte und letzte Sitzung im Jahr 2023 gegangen. Darunter waren einige Vorhaben des BMI. Ein Überblick:

Georgien und Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten bestimmt

Georgien und die Republik Moldau gelten künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten. Dadurch können Asylverfahren beschleunigt werden, da die gesetzliche Vermutung gilt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Davon unbenommen ist der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung.

Stärkung der Fachkräftegewinnung und Arbeitsmarktintegration

Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Bei der operativen Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sorgt der Bund für die Verfahrenssicherheit. Um den großen Bedarf Deutschlands an qualifizierten Fachkräften decken zu können, soll die Arbeitsmigration erleichtert und unterstützt werden.

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Besserer Datenaustausch zwischen Ausländer- und Leistungsbehörden

Der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und Leistungsbehörden zu existenzsichernden Leistungen soll mit diesem Gesetzesentwurf deutlich verbessert werden und die Behörden dadurch entlasten. Durch eine digitalisierte Datenübermittlung entfallen bislang notwendige Arbeitsschritte, die auch Rückfragen mit personenbezogenen Daten beinhalten. Den Betroffenen werden zusätzliche Behördengänge erspart und gleichzeitig wird etwaigem Leistungsmissbrauch vorgebeugt. Außerdem soll die Verpflichtung aus der EU Migrationsstatistik erfüllt werden.

Erleicherungen für Spätaussiedler

Mit der Änderung des Bundesvertriebenengesetzes soll Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern die unkomplizierte Aufnahme in ihrer historischen Heimat ermöglicht werden. Die Änderung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht wurden. Die Vertriebenenbehörden dürfen mit diesem Beschluss Daten aus den entsprechenden Verwaltungsvorgängen länger speichern, damit sie Auskünfte hieraus erteilen zu können. Das erleichtert den Betroffenen den Nachweis und den Behörden den Verwaltungsaufwand.

Reform des Nachrichtendienstrechts und Änderung des BND-Gesetzes

Die Übermittlungsvorschriften in Staatsschutzangelegenheiten werden der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Außerdem werden Maßnahmen zum Eigenschutz geschaffen, mit denen Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst sich speziell vor gegnerischen Nachrichtendiensten und "Innentätern" im eigenen Personalkörper schützen können. Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst
werden noch stärker vor den Gefahren fremder Kenntnisnahme geschützt, um Informationsabflüsse aus dem Bundesnachrichtendienst heraus zu verhindern.

Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen

Das Bundesdisziplinargesetz wurde geändert, um Beamtinnen und Beamte, die mit verfassungsfeindlichen Taten oder Aussagen aufgefallen sind, schneller aus dem öffentlichen Dienst
entfernen zu können. Auch werden Anreize zur Verzögerung des Disziplinarverfahrens abgebaut, da während des Verfahrens gezahlte Bezüge zurückgezahlt werden müssen. Daneben sieht das Gesetz eine erleichterte Beendigung des Beamtenverhältnisses bei strafrechtlichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung vor.

Anpassung der Beamtenbesoldung

Die Beamtenbesoldung wird regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Grundlage ist hierbei das Ergebnis der Tarifverhandlungen für Tarifbeschäftigte des Bundes, die sich in diesem Fall auf die Jahre 2023 und 2024 beziehen. Das BMI ist in den Tarifverhandlungen zuständiger Verhandlungspartner für die Arbeitgeberseite.