Durchsuchungen bei Anhängern der verbotenen Vereinigungen HAMAS und Samidoun

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Sicherheit , Datum: 24.11.2023

Gesicherte Beweismittel werden von Sicherheitsbehörden jetzt ausgewertet.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen in insgesamt fünf Bundesländern und 21 Objekten von Mitgliedern und Anhängern der verbotenen Vereinigungen HAMAS und Samidoun wurden diverse IT-Geräte (Mobiltelefone, Laptops), Datenträger, Plakate, Spendenaufrufe und diverse Schriftstücke sichergestellt. Die Sicherheitsbehörden des Bundes werten diese unterstützt von Islamwissenschaftlern jetzt aus.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Faeser
"Wir setzen unser konsequentes Vorgehen gegen radikale Islamisten fort.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

An den Maßnahmen, die in den frühen Morgenstunden des 23. November 2023 begannen, waren etwa 500 Kräfte der Landespolizeien und Landesämter für Verfassungsschutz sowie von Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundespolizei beteiligt. Durchsucht wurden Objekte in Berlin (13 Objekte, HAMAS und "Samidoun"), Nordrhein-Westfalen (2 Objekte, HAMAS), Niedersachsen (2 Objekte, HAMAS), Schleswig-Holstein (3 Objekte, HAMAS) Hamburg (ebenfalls HAMAS). Die Durchsuchungen erfolgten auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsgerichte und dienen der Durchsetzung der Verbote und der weiteren Aufklärung der verbotenen Strukturen.

  • 5 Bundesländer

  • 21 Objekte

  • 500 Einsatzkräfte

"Mit den Verboten von HAMAS und Samidoun in Deutschland haben wir das klare Signal gesetzt, dass wir keinerlei Verherrlichung oder Unterstützung des barbarischen Terrors der HAMAS gegen Israel dulden. Islamisten und Antisemiten können und dürfen sich hier nirgendwo sicher fühlen. Diese Extremisten müssen mit der ganzen Härte des Rechtstaats rechnen", bekräftigte Innenministerin Nancy Faeser: "Wir haben die islamistische Szene fest im Blick."

Betätigungsverbote werden durchgesetzt

Am 2. November 2023 hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Betätigung der Terrororganisation HAMAS und des internationalen Netzwerks "Samidoun – Palestinian Solidarity Network" in Deutschland verboten. Die Teilorganisation "Samidoun Deutschland" wurde an diesem Tag verboten und aufgelöst.

Die Tätigkeit der HAMAS in Deutschland läuft Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und des Vereinsgesetzes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der HAMAS in Deutschland etwa 450 Mitglieder zu. Ihre Aktivitäten reichen nach derzeitigen Erkenntnissen von Sympathiebekundungen und Propagandaaktivitäten bis hin zu Finanzierungs- oder Spendensammelaktivitäten. Damit soll die Kernorganisation im Ausland gestärkt werden. Die Mitglieder und Anhänger der HAMAS in Deutschland setzen sich darüber hinaus dafür ein, den politischen und gesellschaftlichen Diskurs in Deutschland im Sinne der HAMAS zu beeinflussen. Gewalttätige Aktionen der HAMAS fanden in Deutschland bisher nicht statt.

Die Vereinigung "Samidoun – Palestinian Solidarity Network" einschließlich ihrer Teilorganisation im Inland, "Samidoun Deutschland", auch agierend unter den Bezeichnungen "HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)" und "Hirak e.V.", erfüllt ebenfalls die in Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und im Vereinsgesetz normierten Verbotsgründe. "Samidoun" richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, beeinträchtigt und gefährdet das friedliche Zusammenleben, befürwortet Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange und unterstützt Vereinigungen, die Anschläge befürworten und androhen.

In Deutschland trat "Samidoun" besonders durch Demonstrationen öffentlich in Erscheinung, bei denen vor allem mit der Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" systematisch das Existenzrecht Israels geleugnet und israel- und judenfeindlich agitiert wurde. Besonders schwer wiegt die Verherrlichung des Terrors der HAMAS nach deren Terroranschlägen auf Israel seit dem 7. Oktober 2023.