"Den Wohlstand von morgen schaffen wir nicht mit den Regeln von gestern"

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 30.11.2023

Bundestag debattiert über Rückführungsverbesserungsgesetz und Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat dem Bundestag heute Mittag den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt. Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll Deutschland für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiver machen und gut integrierten Menschen eine Perspektive schaffen. Mit dem Gesetzesvorhaben leite die Bundesregierung einen längst überfälligen Paradigmenwechsel ein. "Wir werden die besten Köpfe nur gewinnen, wenn sie absehbar voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können. Mit allen demokratischen Rechten", betonte die Ministerin. Bereits am Vormittag hatte die Innenministerin ein weiteres Gesetzesvorhaben vorgestellt. Das Rückführungsverbesserungsgesetz soll Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer vereinfachen.

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Deutschland müsse vor allem für den Erhalt seines Wohlstandes für ausländische Fachkräfte attraktiver werden. Im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte soll mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts eine dauerhafte Bleibeperspektive entstehen. Das Gesetz zielt aber auch auf die Menschen, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit stehe am Ende einer gelungenen Integration, so Faeser. Eine doppelte Staatsbürgerschaft soll laut Gesetzesentwurf möglich sein, eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren und bei besonders guter Integration, zum Beispiel durch hohes gesellschaftliches Engagement, bereits nach drei Jahren ermöglicht werden. Gleichzeitig stellt es hohe Anforderungen, bspw. sehr gute Deutschkenntnisse und eine wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Staat.

Klares Bekenntnis zu den Werten unserer Verfassung

"Deutscher Staatsangehöriger kann nur werden, wer sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt. Die Existenz und Sicherheit Israels sind Teil der deutschen Staatsräson und jüdisches Leben gehört zu Deutschland. Wer Teil unserer Gesellschaft sein will, muss diese entscheidenden Lehren aus unserer Vergangenheit mittragen. Wer antisemitische Hetze verbreitet, kann und darf in Deutschland nicht eingebürgert werden", führte die Innenministerin aus. "Wer Verbrechen und Terrorakte bejubelt, wer jüdisches Leben bedroht, wer Israels Existenz und auch Israels Selbstverteidigungsrecht bestreitet, stellt sich gegen die Grundwerte unserer Verfassung und gegen die Staatsräson", betonte die Ministerin in ihrer Rede im Bundestag.

Das Rückführungsverbesserungsgesetz soll Verfahren beschleunigen

Bereits früher am Tag hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Rückführungsverbesserungsgesetz vorgestellt. „Deutschland hat eine erstaunliche Entwicklung gemacht. Von der Nation, die zwei Weltkriege und millionenfaches Leid verantwortete – hin zu einem Land, in dem Menschen Schutz suchen vor Krieg und Terror. Damit wir dieses Land sein können, braucht es klare Regeln und Gesetze", sagte Innenministerin Faeser im Bundestag. Dazu gehöre auch, dass diejenigen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, unser Land wieder verlassen müssten – "schnell und zuverlässig. Das ist eine der Voraussetzung dafür, dass Migration in der Gesellschaft insgesamt akzeptiert wird.“

Erleichterung bei Abschiebungen von Gefährdern und kriminellen Vereinigungen

Ebenfalls vorgesehen ist, Straftäter und Gefährder konsequenter und schneller abzuschieben. Auch die Organisierte Kriminalität und Schleuser werden stärker ins Visier genommen. "Dafür erleichtern wir, Mitglieder krimineller Vereinigungen auszuweisen“, betonte Faeser. Mit dem neuen Gesetz sollen Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive in ihre Heimatländer vereinfacht werden. Kern des Gesetzentwurfs zur besseren Rückführung sind erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei und eine Erweiterung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage. Die Suche nach Dokumenten und Daten zur Identität des Betroffenen, um etwa seinen Heimatstaat festzustellen, soll ebenso erleichtert werden, wie das Auffinden ausreispflichtiger Personen in Gemeinschaftsunterkünften, wofür Beamte künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen. Abschiebungen müssen nicht mehr angekündigt werden - es sei denn Familien mit Kindern unter zwölf Jahren sind betroffen.