Rechtsextreme Gruppierung „Artgemeinschaft“ verboten
Meldung Sicherheit 27.09.2023
26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern sowie Räumlichkeiten des Vereins in zwölf Bundesländern durchsucht.
Rund 700 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Länder waren heute im Einsatz um das Verbot der rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Vereinigung "Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." ("Artgemeinschaft") zu vollstrecken.
Extremistische Literatur, Gold, Bargeld und Schusswaffen
Die "Artgemeinschaft" ist eine neonazistische, rassistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung mit rund 150 Mitgliedern. Sie richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere aufgrund antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Bei den Durchsuchungen in zwölf Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) wurden Devotionalien, Gold, Armbrüste und andere Waffen und Munition beschlagnahmt. Auch waffenrechtliche Erlaubnisse wurden im Zuge der Vollstreckung aberkannt.
Pseudoreligiöser Götterglaube zur Tarnung rassistischer Gesinnung
Zentrales Ziel der "Artgemeinschaft" war die Erhaltung und Förderung der eigenen "Art", welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der "Rasse" gleichzusetzen ist. Dazu waren die Vereinsmitglieder angewiesen bei der "Gattenwahl" innerhalb der nord- und mitteleuropäischen "Menschenart" zu bleiben, um der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend das "richtige" Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden herabgewürdigt.
Das Ausleben der rechtsextremistischen Weltanschauung, die Weitergabe ihrer Ideologien an Kinder und Jugendliche waren Zweck des Vereins. Dazu vertrieb der Verein einschlägige, zum Teil aus der NS-Zeit stammende und nur minimal abgewandelter Literatur. Durch das Betreiben eines vereinseigenen "Buchdienstes", einer Webseite und von Präsenzen in sozialen Medien wurden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut ideologisiert, radikalisiert und auch geworben.
Das Vereinsverbot wurde seit mehr als einem Jahr vorbereitet und Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt. Maßgeblich waren insbesondere Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Landesämter für Verfassungsschutz. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern haben auch bei diesem Vereinsverbot intensiv zusammengewirkt. "Ich danke den 700 Einsatzkräften der Polizei sehr herzlich für ihren heutigen Einsatz zum Schutz unserer Demokratie gegen Rechtsextremisten."
so Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Mit dem Vereinsverbot wird jede Fortführung der Vereinsaktivität durch die bisherigen Mitglieder und jede Aktivität Dritter zugunsten des verbotenen Vereins untersagt. Verstöße hiergegen sind Straftaten nach § 20 Vereinsgesetz (bis zur Bestandskraft des Verbots) bzw. nach § 85 Strafgesetzbuch (ab Bestandskraft des Verbots).