Einigung zur Krisenverordnung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 04.10.2023

Einigung des Rates auf seine Position zur Krisenverordnung als letzten Baustein des gemeinsamen europäischen Asylsystems

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) war erneut zentrales Thema beim Innenrat in Brüssel. Nach Jahren der Spaltung in diesen Fragen wurde im Sommer bereits eine Einigung auf die zentralen Elemente erreicht. Beim Rat am vergangenen Donnerstag ging es darum, die Gesetzgebung hierzu voranzubringen, ein wichtiges Element der Reform ist die sogenannte Krisenverordnung. Bei der heutigen Sitzung der ständigen Vertreter machten die Mitgliedsländer den Weg für die Krisenverordnung nun frei. Sie gilt als letzter Baustein der GEAS.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Faeser
Ich bin sehr froh, dass uns dies in intensiven Verhandlungen gelungen ist und dass wir unsere Vorstellungen von Menschlichkeit und Ordnung durchsetzen konnten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser zur Entscheidung des Europäischen Rates

Es geht darum, die offenen Grenzen im Inneren von Europa als zentrale Errungenschaft für die Bürgerinnen und Bürger und für Handel und Wirtschaft in der EU zu erhalten. Auch die wirksame und dauerhafte Entlastung der Kommunen gelinge nur mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), betonte Faeser. "Denn nur so wird die Verantwortung für Geflüchtete in Europa gerechter verteilt. Und das gemeinsame Asylsystem ist der wichtigste Schritt zu einer deutlichen Begrenzung irregulärer Migration."

Einigung des Rates auf gemeinsame Position zur Krisenverordnung

Die Krisenverordnung ist essentieller Teil der GEAS-Reform. "Dieses System muss auch in Krisenzeiten funktionieren, damit es eben nicht mehr zu Rechtlosigkeit und Chaos an den Außengrenzen kommt. Dazu dient die Krisenverordnung", erklärte die Innenministerin. Künftig muss jeder an den EU-Außengrenzen strikt überprüft und registriert werden. Wer nur eine geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, muss an den Außengrenzen ein rechtsstaatliches Asylverfahren durchlaufen und bei einer Ablehnung direkt von dort zurückgeführt werden.

"Der von der spanischen Ratspräsidentschaft überarbeitete Vorschlag enthält nun wichtige Änderungen, die die Zustimmung Deutschlands ermöglicht haben", betonte Innenministerin Faeser. Unter anderem sollen die Verfahren von Kindern und deren Familien an den Außengrenzen priorisiert behandelt werden. Zudem sind keine Abweichungen von den normalen Aufnahmebedingungen nach der Aufnahme-Richtlinie möglich. Es kommt also nicht zu einer Herabsetzung von humanitären Standards bei der Aufnahme. Auch in Krisensituationen wird zudem eine lückenlose Registrierung aller Personen sichergestellt sein. Die Regelungen, die die Krisen-Verordnung vorsieht, können nur durch einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit der 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat und nicht etwa durch einzelne Mitgliedstaaten aktiviert werden. "Wir werden uns in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass Ausnahmen für Kinder, Jugendliche und deren Familien von den Außengrenzverfahren vorgesehen werden. Dazu haben wir Protokollerklärungen abgegeben", sagte Faeser und ergänzte: "Wir hatten wichtige weitere Anliegen, aber wir wollten heute einen Kompromiss erreichen.

Die Zustimmung zur vorgelegten Krisenverordnung ist nun formal beschlossen, so dass die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über das Gemeinsame Europäische Asylsystem jetzt weitergehen können. "Ich bin sehr froh, dass uns dies in intensiven Verhandlungen gelungen ist und dass wir unsere Vorstellungen von Menschlichkeit und Ordnung durchsetzen konnten", sagte Bundesinnenministerin Faeser. "Jetzt werden wir die Gesetzgebung hierzu abschließen."

Verlängerung des Schutzes ukrainischer Flüchtlinge

Die Innenminister und Innenministerinnen einigten sich am Donnerstag außerdem darauf, den Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine zu verlängern. "Wer vor Putins mörderischem Krieg fliehen musste, wird in der Europäischen Union auch weiter in Sicherheit sein und Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt haben", sagte Faeser. Mehr als 1.080.000 Menschen aus der Ukraine sind seit Beginn des russischen Angriffkrieges in Deutschland aufgenommen worden. Zu einem sehr großen Teil sind es Frauen und Kinder, deren Familien auseinandergerissen wurden. "Wir haben durch diesen riesigen gemeinsamem Kraftakt die Leben vieler Menschen gerettet und große Solidarität mit der Ukraine gezeigt. So lange wie dieser furchtbare Krieg andauert, helfen wir weiter. Das wird das mit unserer Entscheidung verbundene Signal sein", betonte Innenministerin Faeser. Beschlossen wurde eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2025, aktuell gilt dieser bis 4. März 2024.

Organisierte Kriminalität gemeinsam bekämpfen

Ein weiteres Thema des Rates war die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, insbesondere von Drogenkriminalität. Bundesinnenministerin Faeser vereinbarte in Brüssel eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern Südamerikas. "Wir müssen alles dafür tun, um gemeinsam gegen diese international agierenden und äußerst gewaltbereiten Strukturen vorzugehen", betonte Faeser. Am Rande des Rates führte sie mit dem kolumbianischen Verteidigungsminister Iván Velásquez Gespräche. "Wir müssen mit den Herkunftsstaaten enger zusammenarbeiten, damit die Drogen gar nicht erst unseren Kontinent in diesen Massen erreichen.“ Im Anschluss reiste sie weiter zur Internationalen Ministerkonferenz in Palermo zum Thema Organisierte Kriminalität, insbesondere zu Menschenhandel und Schleusungskriminalität.