Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz soll erneuert werden
Meldung Sicherheit 28.06.2023
Das Kabinett hat heute, am 28. Juni 2023, einen Gesetzentwurf beschlossen, um die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten kann. Der neu ausgehandelte Vertrag modernisiert den geltenden Polizeivertrag vom 27. April 1999. Dieser stammt noch aus der Zeit vor der vollständigen Schengen-Assoziierung der Schweiz und blieb zuletzt hinter jüngeren bilateralen Polizeiverträgen der Bundesrepublik Deutschland zurück. Der Wegfall der Grenzkontrollen erfordert, dass Polizei und Zoll noch enger und unkomplizierter grenzüberschreitend zusammenarbeiten können.
Um der veränderten Sicherheitslage an den Grenzen gerecht zu werden, wurde der Austausch von Beamten mit Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse vereinfacht – und damit an die praktischen Erfordernisse der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung angepasst.
Es wurden unter anderem neue Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit
- zum Zeugen- und Opferschutz,
- zur grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr,
- zur Beförderung von Personen,
- zur Unterstützung bei der Rückführung
- und für eine engere Zusammenarbeit von Dokumentenberatern und Verbindungsbeamten aufgenommen.
Zudem werden Grenzübertritte zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben ermöglicht.