"Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen"

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst , Datum: 15.02.2023

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform des Disziplinarrechts beschlossen. Extremisten sollen schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden.

Portraitaufnahme von Nancy  Faeser
"Wir lassen nicht zu, dass unser demo­kra­tischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird."

Mit dem von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Gesetzentwurf sollen Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

"Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird", so Bundesinnenministerin Faeser. "Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen."

Auch Einzelfälle schädigen das Vertrauen in den öffentlichen Dienst

Die Bundesinnenministerin will mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung die Integrität des öffentlichen Dienstes sicherstellen.

Denn auch wenn sich extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf wenige Personen beschränken und sich die überwältigende Mehrheit der rund 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten korrekt verhält: Auch Einzelfälle schädigen das Vertrauen in den öffentlichen Dienst nachhaltig.

Verfahren dauern oft mehrere Jahre

"Mit unserer Reform können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden", so die Ministerin, "insbesondere durch ein beschleunigtes Verfahren und eine konsequentere Ahndung von Volksverhetzungsdelikten."

Extremistische und verfassungsfeindliche Vorfälle sind schwere Dienstvergehen und führen in der Regel bereits zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Jedoch dauern diese Verfahren oft mehrere Jahre.

Um sie zu beschleunigen, soll es laut Gesetzentwurf für den Dienstherrn künftig möglich sein, extremistische und verfassungsfeindliche Beamtinnen und Beamten durch eine Disziplinarverfügung aus dem Dienst zu entfernen. Das langwierige Disziplinarklageverfahren entfällt.

Dabei bleibe der Rechtsschutz der Betroffenen selbstverständlich gewährleistet, betonte die Ministerin. Die Verwaltungsgerichte könnten alle Entscheidungen voll überprüfen. Darüber hinaus bleiben Unschuldsvermutung, die Gewähr rechtlichen Gehörs oder die Beweislast unberührt.