BMI fördert behördenunabhängige Beratung für Asylsuchende
Meldung Migration 02.01.2024
Für queere Schutzsuchende, Folteropfer und andere besonders vulnerable Gruppen soll es zudem eine Rechtsberatung geben.
"Viele Schutzsuchende fliehen vor Verfolgung und schweren Repressionen durch staatliche Akteure in ihrer Heimat. Sie haben oftmals Hemmungen, ihr Leid gegenüber amtlichen Stellen zu offenbaren"
, erklärt Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Beginn eines neuen BMI-Förderprogramms
Deshalb gestaltet die Bundesregierung die Beratung bei Asylverfahren seit 2023 behördenunabhängig machen. Für 2024 stehen dafür 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Asylverfahrensberatung richtet sich an alle Schutzsuchenden. Die Teilnahme an einer solchen Beratung ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf Fristen im Asylverfahren.
Bedürfnisse von queeren und anderen vulnerablen Schutzsuchenden besser erkennen
Die behördenunabhängige Beratung soll sicherstellen, dass Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden. Sie soll auch dazu beitragen, vulnerable Schutzsuchende besser zu identifizieren:
"Besondere Bedürfnisse von Schutzsuchenden, die zum Beispiel Opfer von Folter geworden sind oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, können so besser erkannt und im Asylverfahren berücksichtigt werden",
so Faeser.
Für queere und andere vulnerable Schutzsuchende umfasst das Förderprogramm eine Rechtsberatung.
Wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ist im Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren geregelt, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) setzt damit zwei wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.