BMI fördert behördenunabhängige Beratung für Asylsuchende

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 02.01.2024

Für queere Schutzsuchende, Folteropfer und andere besonders vulnerable Gruppen soll es zudem eine Rechtsberatung geben.

"Viele Schutzsuchende fliehen vor Verfolgung und schweren Repressionen durch staatliche Akteure in ihrer Heimat. Sie haben oftmals Hemmungen, ihr Leid gegenüber amtlichen Stellen zu offenbaren", erklärt Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Beginn eines neuen BMI-Förderprogramms

Deshalb gestaltet die Bundesregierung die Beratung bei Asylverfahren seit 2023 behördenunabhängig machen. Für 2024 stehen dafür 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Asylverfahrensberatung richtet sich an alle Schutzsuchenden. Die Teilnahme an einer solchen Beratung ist freiwillig und hat keine Auswirkung auf Fristen im Asylverfahren.

Bedürfnisse von queeren und anderen vulnerablen Schutzsuchenden besser erkennen

Die behördenunabhängige Beratung soll sicherstellen, dass Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden. Sie soll auch dazu beitragen, vulnerable Schutzsuchende besser zu identifizieren:

"Besondere Bedürfnisse von Schutzsuchenden, die zum Beispiel Opfer von Folter geworden sind oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind, können so besser erkannt und im Asylverfahren berücksichtigt werden", so Faeser.

Für queere und andere vulnerable Schutzsuchende umfasst das Förderprogramm eine Rechtsberatung.

Wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ist im Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren geregelt, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) setzt damit zwei wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

  • Was ist das Ziel der Förderung?

    Die behördenunabhängige Beratung soll sicherstellen, dass Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und währenddessen beraten und unterstützt werden.

    Besondere Bedarfe bei Asylsuchenden sollen zudem durch die Beratung besser identifiziert und im Asylverfahren berücksichtigt werden.

  • Was genau wird gefördert?

    Förderfähig sind Wohlfahrtsverbände oder zivilgesellschaftliche Akteure. Es gibt zwei Förderstränge: förderfähig sind Projekte in der Asylverfahrensberatung sowie Projekte, die eine Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Schutzsuchende anbieten. Weitere Informationen zum Förderverfahren

  • Wie viele Mittel stehen für die Beratung zur Verfügung?

    Im Haushalt 2024 stehen für die Asylverfahrensberatung 25 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei sind 10 Prozent der Fördermittel für die besondere Rechtsberatung für queere sowie weitere vulnerable Schutzsuchende bestimmt.