Gute Chancen für gut integrierte Menschen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 02.12.2022

Der Deutsche Bundestag hat heute die vom Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzentwürfe zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zur Beschleunigung von Asylverfahren beschlossen.

Am Vormittag stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten für das sogenannte "Zweite Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts". Auch der "Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren" bekam eine Mehrheit im Plenum.

Faeser: Echten Perspektivwechsel eingeleitet

Bundesinnenministerin Faeser sprach von einem echten Perspektivwechsel, den der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den Gesetzentwürfen eingeleitet habe. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht will die Bundesregierung vor allem die Zahl der Langzeitgeduldeten reduzieren und die Praxis der Kettenduldungen beenden. "Wir wollen, dass Menschen, die gut integriert sind, auch gute Chancen in unserem Land haben. Dafür sorgen wir mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht", so Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Koalitionsvorhaben um. Asylverfahren sollen dadurch schneller und weniger bürokratisch werden.

Anderthalbjähriges Aufenthaltsrecht, um Bleibekriterien zu erfüllen

Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht sieht vor, dass Menschen, die seit mindestens 5 Jahren geduldet in Deutschland leben, für 18 Monate ein Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen. Diese Zeit können sie nutzen, um die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.

Dazu gehört vor allem, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, dass sie Deutsch sprechen und dass sie ihre Identität eindeutig nachweisen können. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten diese Menschen ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland.

Chancen-Aufenthaltsrecht: Was ändert sich noch?

  • Gut integrierte junge Menschen unter 27 Jahren können schon nach drei Jahren ein Bleiberecht erhalten.
  • Für Fachkräfte wird es leichter, ihre Familien mit nach Deutschland zu bringen, denn Familienangehörige müssen nicht mehr nachweisen, dass sie Deutsch sprechen.
  • Asylbewerber können schon während des laufenden Asylverfahrens Sprach- und Integrationskurse machen – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive.
  • Straftätern kann leichter das Aufenthaltsrecht entzogen werden und ihre Abschiebehaft leichter angeordnet werden, damit sie vor ihrer Abschiebung nicht untertauchen können.

Schnellere und weniger bürokratische Asylverfahren

Das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Verwaltungsgerichte entlasten. Asylverfahren sollen schneller und weniger bürokratisch werden. Das Gesetz soll darüber hinaus die Rechtssicherheit stärken, um schnellere Entscheidungen in Asylprozessen und eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zu erreichen.

Nach dem Bundestagsbeschluss muss nun noch der Bundesrat über die Gesetzentwürfe beraten.