Echte Chancen für gut integrierte Menschen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 30.12.2022

Am 31. Dezember 2022 tritt das vom Bundesinnenministerium erarbeitete Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft.

Menschen, die gut integriert sind, sollen auch gute Chancen in Deutschland haben. Mit dem ab morgen geltenden Chancen-Aufenthaltsrecht unternimmt die Bundesregierung einen Schritt in diese Richtung.

Perspektivwechsel in der Einwanderungspolitik

"Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht schaffen wir einen Perspektivwechsel in der Einwanderungspolitik," betont Bundesinnenministerin Nancy Faeser. "Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wollen wir beenden. Damit beenden wir auch die Bürokratie und die Unsicherheit für Menschen, die schon Teil unserer Gesellschaft geworden sind."

Für das Chancen-Aufenthaltsrecht gibt es allerdings klare Kriterien: „Wer Straftaten begeht oder hartnäckig Angaben über seine Identität verweigert, bleibt vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen“, so Faeser.

Anderthalbjähriges Aufenthaltsrecht, um Bleibekriterien zu erfüllen

Wer als geduldeter Ausländer am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt, bekommt 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind:

  • Lebensunterhalt selbst bestreiten
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Identität eindeutig nachweisbar

Voraussetzungen für ein Bleiberecht: Lebensunterhalt selbst bestreiten, gute Deutschkenntnisse und Identität eindeutig nachweisbar Quelle: BMI

Was ändert sich noch?

  • Gut integrierte junge Menschen unter 27 Jahren können schon nach drei Jahren ein Bleiberecht erhalten.
  • Für Fachkräfte wird es leichter, ihre Familien mit nach Deutschland zu bringen, denn Familienangehörige müssen nicht mehr nachweisen, dass sie Deutsch sprechen.
  • Asylbewerber können schon während des laufenden Asylverfahrens Sprach- und Integrationskurse machen – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive.
  • Straftätern kann leichter das Aufenthaltsrecht entzogen werden und ihre Abschiebehaft leichter angeordnet werden, damit sie vor ihrer Abschiebung nicht untertauchen können.

Nach seiner heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt das "Zweite Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts" ab dem 31. Dezember 2022.